Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention empfiehlt die Überarbeitung der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. „Wenn man will, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen ihre Menschenrechte wahrnehmen können, ist eine Fortentwicklung der Gleichstellungsgesetze auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention unumgänglich“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung der „Vorschläge zur Reform des Behindertengleichstellungsrechts in Bund und Ländern“.
mehr lesen