30.05.2023

WHO-Resolution: Stärkung der Rehabilitation im Gesundheitswesen

Auf ihrer 76. Weltgesundheitsversammlung haben die Mitgliedstaaten der World Health Organisation (WHO) am 27. Mai 2023 eine Resolution zur Stärkung der Rehabilitation im Gesundheitswesen verabschiedet. Es wurde betont, dass die Rehabilitation eine Schlüsselrolle bei der Wahrnehmung von Menschenrechten, einschließlich eines höchstmöglichen Gesundheitsstandards, einnimmt.

Trotz einiger Fortschritte sei die Rehabilitation in den meisten Teilen der Welt kein Teil der medizinischen Grundversorgung oder der allgemeinen Gesundheitsversorgung, auch nicht bei gesundheitlichen Notfällen infolge von Konflikten, Krankheitsausbrüchen und plötzlichen Katastrophen, so der WHO-Bericht zur Stärkung von Rehabilitation in Gesundheitssystemen (EB152/8). Ohne Rehabilitation seien Einzelne einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, in der Gesellschaft ausgegrenzt und anfälliger für Krankheiten, Störungen, Verletzungen und Traumata. Angesichts der Bedeutung von Rehabilitation sowie der Lehren aus der Situation nach COVID-19 sei es notwendig, die Rehabilitation als Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung und in der Notfallbereitschaft zu stärken.

Die Resolution zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen der Rehabilitation anzugehen, wie zum Beispiel:

  • das Bewusstsein für Rehabilitation zu stärken, wenn im Gesundheitswesen Prioritäten gesetzt und Forschungsprogramme aufgestellt werden, ebenso bei der Zuweisung von Ressourcen, bei der Förderung der Zusammenarbeit und der Ermöglichung von Technologietransfers;
  • sicherzustellen, dass Länder besser gerüstet sind, um in gesundheitlichen Krisen auf einen plötzlich steigenden Bedarf an Rehabilitationsleistungen, einschließlich Hilfsmitteln, zu reagieren;
  • sicherzustellen, dass marginalisierte vulnerable Personengruppen (z. B. bei Obdachlosigkeit oder Suchterkrankungen) Zugang zu erschwinglichen, qualitativ hochwertigen und angemessenen Reha-Leistungen, einschließlich Hilfsmitteln, erhalten;
  • hohe Eigenkosten für Reha-Leistungen und Hilfsmittel zu vermeiden, die bei Betroffenen zu finanziellen Notlagen führen können; und
  • den Mangel an Fachkräften in der Rehabilitation anzugehen, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu erfüllen.

Das WHO-Sekretariat will bis Ende 2026 in einem Grundlagenbericht darüber informieren, welche Kapazitäten bei den Mitgliedstaaten vorhanden sind, um Rehabilitationsbedarfe abzudecken. Außerdem will die WHO Ziele und Indikatoren für die tatsächliche Abdeckung von Rehabilitationsleistungen bis 2030 entwickeln. Bei der WHO sollen angemessene Ressourcen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, u. a. zur Umsetzung von technischen Leitlinien und der Einbeziehung von Rehabilitation und Hilfsmitteln in Bereitschafts- und Reaktionspläne. Auf der Weltgesundheitsversammlung der Jahre 2026, 2028 und 2030 wird über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Resolution berichtet.

Weitere Informationen siehe unter der Medienseite der WHO.