Verbände fordern mehr Teilhabe und Inklusion im Regierungsprogramm
Seit dem 13. März 2025 verhandeln Fachpolitikerinnen und -politiker von CDU/CSU und SPD über den Koalitionsvertrag. Bis Ostern soll die neue Bundesregierung stehen. Verschiedene Verbände, die sich für die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen, fordern die Koalitionspartner zu entschlossenem Handeln auf.
Mehr Teilhabe, mehr Inklusion im Programm der künftigen Regierung verankern – unter diesen Schlagwörtern wenden sich beispielsweise die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Deutsche Behindertenrat und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) an die Politik.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erwarten Reformen des Behindertengleichstellungsgesetzes, aber auch des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die geplanten 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur sollen nach Ansicht der Lebenshilfe und des DBSV auch eingesetzt werden, um die Barrierefreiheit in Deutschland auszubauen.
Sowohl der DBSV als auch die ISL fordern ein deutliches Bekenntnis zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Barrierefreiheit ist keine soziale Wohltat, sondern gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft Notwendigkeit und Chance für unser Land“, wird Christiane Möller aus der Geschäftsführung des DBSV in einer Pressemeldung zitiert.
Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen besser unterstützen
Die BAG Selbsthilfe spricht sich zudem dafür aus, Patientenverbände künftig gezielt zu fördern und organisatorisch besser zu unterstützen. Die Patientenvertretung habe in den vergangenen 20 Jahren „wesentliche Impulse“ für eine bessere Versorgung, etwa beim Ausbau der Barrierefreiheit oder der Hilfsmittelversorgung, gesetzt. Auch Selbsthilfeorganisationen müssten verlässlicher und nachhaltiger als bisher gefördert werden, schreibt die BAG Selbsthilfe in ihrer Mitteilung: „Nur so kann sichergestellt werden, dass die wertvolle Arbeit der Betroffenenorganisationen langfristig bestehen bleibt und weiter ausgebaut werden kann.“
Für einen effektiven Gewaltschutz und den Abbau von Sonderstrukturen im Arbeits-, Wohn- und Bildungsbereich macht sich die ISL stark. Sie weist ergänzend auf zwei nötige Änderungen auf dem Weg zu einem inklusiven Gesundheitssystem hin: Die Wahlfreiheit des Wohnorts müsse vor allem in der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) ohne Eigenanteile im SGB XI gewährleistet werden. Um jährliche untergesetzliche Sonderregelungen im Bereich des § 37c SGB V, der den Anspruch auf AKI regelt, überflüssig zu machen, sei eine Gesetzesanpassung dringend notwendig.
(Quellen: Bayerischer Rundfunk, BAG Selbsthilfe, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutscher Behindertenrat, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband und Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben)