13.11.2024

VdK: Barrierefreie Wahllokale für Wahlrecht essenziell

Nach dem Ende der Ampelkoalition haben sich die Fraktionsspitzen von SPD und Union auf einen Termin für eine mögliche vorgezogene Bundestagswahl verständigt: Die Neuwahlen sollen am 23. Februar 2025 stattfinden. Der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) ruft in einer Pressemitteilung zu einem geordneten Wahlablauf und zu einer barrierefreien Gestaltung aller Wahllokale auf.

„Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die Demokratie funktioniert“, wird VdK-Präsidentin Verena Bentele in der Mitteilung zitiert. „Eine schlecht vorbereitete Wahl würde nur weitere Unsicherheiten schüren, die das Land jetzt nicht gebrauchen kann. Eine Wahlwiederholung etwa, wie bei der vergangenen Bundestagswahl in Teilen von Berlin, wäre keine gute Basis für die neu gewählte Regierung.“

Zusätzlich zu einem reibungslosen Ablauf müsse unbedingt dafür gesorgt werden, dass alle Wählerinnen und Wähler das eigene Stimmrecht selbstbestimmt wahrnehmen können, fordert Bentele. „Das bedeutet auch, dass alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Jede und jeder sollte selbst entscheiden können, ob sie oder er per Brief oder im Wahllokal seine Stimme abgibt. Denn das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie.“

Dass in puncto Barrierefreiheit in Wahllokalen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, untermauert der VdK in seiner Pressemitteilung mit Zahlen zur vergangenen Bundestagswahl: Bei dieser seien beispielsweise in Berlin knapp 18 Prozent, in Hannover rund 20 Prozent und in Sachsen-Anhalt über 39 Prozent der Wahllokale nicht barrierefrei gewesen. Der Verband fordert deshalb neben barrierefreien Zugängen in alle Wahllokale eine leichte Erreichbarkeit der Wahllokale sowie Hilfestellungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

(Quelle: VdK)