03.06.2025

Touchscreens sehbehindertengerecht gestalten

Fehlende Kontraste, blendende Displays oder winzige Zahlen und Buchstaben: Für viele Menschen mit Sehbehinderungen bedeuten Touchscreens große Hürden. Darauf macht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in einer Kampagne anlässlich des diesjährigen Sehbehindertentages am 6. Juni 2025 aufmerksam.

Ein knapp vierminütiges, animiertes Video mit dem Titel „Die verflixten Touchscreens!“ zeigt mit einem Augenzwinkern auf, in welchen Alltagssituationen die beiden Hauptfiguren Nick und Nelly zu scheitern drohen: an der Selbstbedienungskasse im Supermarkt, an der Paketabholstation und am Kartenlesegerät. Der Film kann auf dem YouTube-Kanal des DBSV angeschaut werden und soll in den kommenden Wochen auch auf Facebook und Instagram veröffentlicht werden.

Mit der Kampagne will der DBSV nach eigener Aussage Anbieter von Touchscreen-Lösungen sowie Verantwortliche in Politik, Branchenverbänden, Unternehmen und Gesellschaft für das Thema sensibilisieren. In einem vom Gemeinsamen Fachausschuss für die Belange Sehbehinderter beim DBSV erarbeiteten Papier werden verschiedene Anforderungen beschrieben, die Touchscreens erfüllen sollten, um von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen besser genutzt werden zu können.

Kriterien für barriereärmere Touchscreens

Da Touchscreens im öffentlichen Raum oft wechselnden Umweltbedingungen ausgesetzt sind, wird empfohlen, eine direkte Sonneneinstrahlung und Reflexionen zum Beispiel durch eine Überdachung oder einen seitlichen Blendschutz zu verhindern. Die Bildschirmhöhe und Neigung von Touchscreens sollte so gewählt werden, dass Reflexionen auch durch künstliches Licht vermieden werden und Inhalte gut einzusehen sind, argumentiert der Fachausschuss weiter.

Neben entspiegelten oder matten Displays sollten Schriften, Zeichen und Symbole ausreichend groß gestaltet und ausreichend starke visuelle Kontraste wie etwa weiße Schrift auf dunklem Hintergrund verwendet werden. Im Sinne einer benutzerfreundlichen Bedienbarkeit ist beispielsweise darauf zu achten, dass Bedienelemente stets an der gleichen Stelle platziert werden und Rückmeldungen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, d. h. visuell und akustisch, erfolgen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Sehbehindertentag 2025, den Link zum Video und das vollständige Anforderungspapier gibt es auf der Website des DBSV.

(Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband)