21.04.2026

Studie der Aktion Mensch: Das Teilhabeplanverfahren aus Sicht von Menschen mit Behinderungen

Wie erleben und bewerten Menschen mit Behinderungen das 2018 eingeführte Teilhabeplanverfahren? Eine aktuelle Studie der Aktion Mensch zeigt: Das Verfahren bietet aus Sicht der Leistungsberechtigten viel Potenzial für mehr Selbst­bestimmung und Teilhabe – wird aber zu selten genutzt. Es ist zu wenig bekannt, zu aufwendig und sehr beratungsintensiv.

In Zusammenarbeit mit dem Sozial­forschungs­institut Ipsos hat die Aktion Mensch eine Erhebung unter Menschen mit Beein­trächtigung durchgeführt. Knapp 540 Personen haben an der Online-Befragung teilgenommen. Beteiligt haben sich Mitglieder der "Teilhabe-Community", einem Umfrage-Panel, das ausschließlich aus Menschen mit Beeinträchtigung besteht. Aus der Gruppe der 68 Befragten, die angaben, bereits ein Teilhabeplan­verfahren durchlaufen zu haben, wurde mit 12 Personen ein vertiefendes Leitfaden-Interview geführt. Die Antworten der Befragten lieferten Hinweise darauf, wie Menschen mit Behinderung das Verfahren erleben, welchen Nutzen es für sie hat und wie es aus Sicht der Zielgruppe weiterentwickelt werden müsste.

Nur eine Minderheit der Teilnehmenden gab an, das Teilhabeplan­verfahren zu kennen. Diejenigen, die Erfahrungen mit dem Instrument gesammelt hatten, seien mit dem Ergebnis insgesamt zufrieden, berichtet die Aktion Mensch. Zugleich hätten diese Interviewten den Prozess selbst als sehr bürokratisch und herausfordernd beschrieben. 

Untersucht wurde auch, inwieweit die Befragten einen Zugang zur Teilhabeberatung haben. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) sei nur einem Teil der Befragten ein Begriff. Das führe dazu, dass Anspruchs­berechtigte nicht wüssten, welche Rechte und Optionen ihnen zustehen. Diese Unkenntnis verhindert, so ein Fazit, dass Personen überhaupt in Kontakt mit dem Verfahren kommen und es nutzen.

Jüngere, männliche, berufstätige oder zumindest sozial gut vernetzte Personen finden der Studie zufolge eher Zugang zum Verfahren und können ihre Belange in dessen Verlauf besser durchsetzen. Wer weniger gut vernetzt sei und weniger geübt in der Informations­beschaffung und dem Umgang mit Behörden, bleibe häufiger außen vor und sei unzufriedener mit dem Ergebnis. 

Handlungsempfehlungen

Die Aktion Mensch empfiehlt nach der Auswertung ihrer Befragung folgende Schritte:

  • Systematische Aufklärung und Informationsarbeit über die im BTHG verankerten Rechte auf Mitwirkung an der eigenen Teilhabe­planung.
  • Stärkung, bessere Vernetzung und Qualitäts­sicherung unabhängiger Beratungs­angebote wie der EUTB, um niedrigschwellige Unterstützung zu garantieren; 
  • Bürokratieabbau und technische Vereinfachungen, beispielsweise ein bundesweit einheitliches, verständliches Instrument zur Erhebung der Bedarfe und barrierearme digitale Antragswege; 
  • feste Ansprechpersonen im Teilhabeplan­verfahren und transparente Informationen zum Verfahrens­prozess;
  • die Einbindung Betroffener in Monitoring und Qualitäts­instrumente zum Verfahren, damit Rück­meldungen kontinuierlich in Verbesserungen münden.

Die Studie steht auf der Website der Aktion Mensch kostenfrei zur Verfügung.

Studie zur Nutzung des Teilhabeplanverfahrens

(Quelle: Aktion Mensch)