Schlichtungsstelle BGG: Anträge auf Schlichtung steigen weiter an
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) hat ihren 8. Jahresbericht veröffentlicht. Demnach ist die Anzahl der Schlichtungsanträge im Jahr 2024 erneut gestiegen. Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2024 insgesamt 330-mal in Anspruch genommen.
Die Schlichtungsstelle BGG kann Menschen mit Behinderungen bei Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes helfen, sich außergerichtlich zu einigen – vor allem in Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung. Mittlerweile hat sie nach eigenen Angaben insgesamt mehr als 1.800 Anträge bearbeitet.
Die Themenfelder umfassten 2024 erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot“ (43 %), die „Barrierefreie Informationstechnik“ (7 %), das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (2 %) und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (28 %). Weitere Themenbereiche waren die „physische Barrierefreiheit“ (4 %), die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken/Verständlichkeit/Leichte Sprache“ (2 %). 14 Prozent der Anträge betrafen Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war. In 75 Prozent der abgeschlossenen Verfahren habe eine gütliche Einigung erzielt werden können.
Waren es 2022 noch 189 Anträge auf Schlichtung, bearbeitete das Team der Schlichterinnen und Schlichter im Jahr darauf 267 Anträge und im Jahr 2024 schon 330 Anträge. Damit lagen die Antragszahlen 2024 um rund 75 Prozent höher als 2022.
„Ansprüche selbstbewusst geltend machen“
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, bewertet diese Entwicklung nicht negativ: „Dass Menschen mit Behinderungen immer öfter Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchen, ist für mich auch ein gutes Zeichen. Es zeigt, dass das Bewusstsein für diese Rechte im Alltag der Menschen angekommen ist und dass sie ihre Ansprüche selbstbewusst geltend machen“, resümiert er. Die Schlichtungsstelle BGG könne künftig auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen vermehrt tätig werden, schätzt Dusel mit Blick auf das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab 28. Juni 2025.
Die Schlichtungsstelle BGG ist beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt und hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allem öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.
Zum Jahresbericht 2024 der Schlichtungsstelle BGG auf der Website der Schlichtungsstelle BGG
Zur Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.
(Quelle: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)