Ratgeber: Schwerbehinderte Menschen im Betrieb
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) haben Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung neu aufgelegt. Arbeitgeber erfahren darin mehr über mögliche Unterstützungsleitungen, Zuständigkeiten und Antragsprozesse.
„Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist eine wesentliche Voraussetzung für einen starken und robusten Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bedeutet Potenzial für die Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften und ist zugleich schlichtweg ein Menschenrecht derer, die mit Behinderungen leben (UN-Behindertenrechtskonvention).“
So stimmt die Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ ihre Leserschaft auf das Thema ein, klärt im Folgenden allgemeine Begrifflichkeiten rund um die Themen Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung und Rehabilitation, erläutert Zuständigkeiten der BA einerseits und der Integrationsämter andererseits. Sie verdeutlicht, dass Arbeitgeber auf finanzielle und beratende Unterstützung zählen können, wenn sie Menschen ausbilden, einstellen und beschäftigen, die einen besonderen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf haben.
Es gibt eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen und ausbilden, z. B. bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen. Der Ratgeber beschreibt die möglichen Leistungen und die dazugehörenden administrativen Antragsprozesse jeweils in den Bereichen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung. Schließlich werden Beratungsstellen für Arbeitgeber rund um das Thema Arbeit und Behinderung aufgeführt und allgemeine arbeitsrechtliche Begriffe wie auch Rechte und Pflichten von Arbeitgebern gegenüber schwerbehinderten Menschen erörtert.
Die Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“ kann steht auf der Website der BIH zum kostenlosen Download bereit:
Zum Ratgeber „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb“
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)