Publikation: Juristische Expertise zur Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie
Wie kann Teilhabe für Menschen mit Demenz gelingen? Eine juristische Expertise im Auftrag der Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie enthält u. a. konkrete Empfehlungen, welche Mittel der Rechtssetzung aufgegriffen und verfolgt werden sollten, um die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Deutschland zu verbessern. Dabei sind auch bestehende Gesetze und deren Wirkung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene berücksichtigt.
Um herauszufinden, welche Gesetze und Paragraphen die Nationale Demenzstrategie berühren und wo zwischen Recht und Realität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen Lücken bestehen, hat der Rechtswissenschaftler und Sozialexperte Prof. Dr. Thomas Klie die juristische Analyse mit einem menschenrechtsbasierten Blick auf Teilhabe, Autonomie, Schutz und Versorgung verbunden. Kernstück der Expertise bilden Empfehlungen zur Verbesserung der Rechtspraxis, der Rechtsauslegung und der Rechtsgestaltung.
Die Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie hat in einer Meldung zu der Publikation exemplarisch u. a. die folgenden Themen herausgegriffen:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen bedürften zwar richterlicher Genehmigung, seien aber u. a. in Krankenhäusern und auch in häuslichen Pflegesettings ohne besondere fachliche und rechtliche Reflexion verbreitet. Graubereiche bildeten Sensortechniken, die die Bewegungsfreiheit einschränken können (z. B. Türsensoren, die bestimmte Personengruppen passieren ließen und andere nicht).
Gemäß der Expertise muss hier die Rechtspraxis auf den Prüfstand gestellt werden. Eine Sensibilisierung der Bevölkerung, von Familien und Institutionen gegenüber diesen Maßnahmen und ihren negativen Auswirkungen auf die Teilhabe von Menschen mit Demenz sei von höchster Relevanz. Die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen sei im Kern eine Haltungsfrage. - Menschen mit Demenz „sind in besonderer Weise von Straftaten bedroht, die sich gegen ihre persönliche Willensfreiheit richten“ heißt es in der Expertise. Neben freiheitsentziehenden Maßnahmen beschreibt der Experte hier Heil- oder Pflegebehandlungen ohne Einwilligung der Patientinnen und Patienten bis hin zu Formen psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt.
Gewaltpräventionsmaßnahmen im stationären und häuslichen Bereich, die die Pflegekassen finanzieren, sollten seiner Ansicht nach mehr genutzt werden. Wichtig sei auch die „Unterstützung von gesundheitsförderlichen Bedingungen in der Pflege“: Gesundheitsförderung der Pflegenden und Verzicht auf Gewalt hingen eng zusammen. - Einen wichtigen Beitrag zur Begleitung von Menschen mit Demenz leisten bürgerschaftlich Engagierte. Dabei sollten die verschiedenen Formen der Unterstützung – informell, freiwillig, ehrenamtlich – unterschieden und jeweils eindeutig profiliert werden.
Formen der „Monetarisierung von Hilfen“ seien klar vom Ehrenamt als gemeinwohlorientierte Nebentätigkeit abzugrenzen. Dazu empfiehlt die Expertise u. a., bürgerschaftliche Sorgestrukturen als Teil verpflichtender kommunaler Sozialplanung aufzubauen und zu stärken.
Die Expertise empfiehlt darüber hinaus, Demenz nicht vorrangig unter pflegerischen Gesichtspunkten zu sehen, sondern als Behinderung im Sinne des Teilhaberechts zu verstehen. Teilhabebedarfe seien auch bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.
(Quelle: Deutsches Zentrum für Altersfragen)