04.04.2023

Positionspapier der DVfR zur Stärkung der Rehabilitation bei der Krankenhausreform

Die Bundesregierung plant, die Krankenhausversorgung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Mit einem Positionspapier macht die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) auf die Rolle der Rehabilitation als sektorenübergreifendes Behandlungskonzept für Menschen mit Behinderungen aufmerksam und fordert eine stärkere Berücksichtigung rehabilitativ ausgerichteter Strukturen und Prozesse bei der Krankenhausreform.

Im Mai 2022 wurde, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, eine Kommission eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Auf Basis der „Dritten Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat die DVfR nun Anregungen und Vorschläge zur Stärkung der Rehabilitation veröffentlicht.

Aus Sicht der DVfR muss sich die Reform der Krankenhäuser in das Konzept eines inklusiven, diversen und barrierefreien Gesundheitswesens im Sinne der Artikel 25 und 26 der UN-Behindertenrechtskonvention einordnen. Dazu gehört, auch bei der Akutbehandlung im Krankenhaus die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Es gilt deshalb, Strukturen und Prozesse auszugestalten, die für die medizinische Rehabilitation und damit auch für die Förderung der Funktionsfähigkeit und Teilhabe im Rahmen der Krankenbehandlung wichtig sind.

Die Rehabilitation im Krankenhaus stärken

Nach § 43 SGB IX ist die Ermöglichung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit und somit der Teilhabe nicht nur Aufgabe der Rehabilitationseinrichtungen, sondern auch der Krankenhäuser. Die Stärkung der medizinischen Rehabilitation als sektoren­übergreifendes komplexes Behandlungskonzept muss, so die Position der DVfR, Bestandteil der anstehenden Krankenhausreform werden. Konkret wird u. a. die Ergänzung einer Leistungsgruppe für die fachübergreifende Frührehabilitation vorgeschlagen. Bei den anstehenden Reformen ist zu prüfen, wie die Versorgung der Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus bedarfsgerecht sichergestellt werden kann. Die Abteilungen für Frührehabilitation sind auch für diese Personengruppe zu nutzen und vorhandene bewährte Strukturen zu erhalten. Und dem rehabilitativen Bedarf vieler Patientinnen und Patienten aus der Geriatrie muss ebenfalls Rechnung getragen werden.

Schließlich: „Die Krankenhäuser der Zukunft – egal zu welchem Level sie gehören – müssen barrierefrei sein.“

Positionspapier der DVfR zu Rehabilitation und Krankenhausreform


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