Leitfaden zu ehrenamtlichem Engagement mit Assistenz
Menschen mit Behinderungen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und dafür Unterstützung benötigen, haben ein Recht auf Assistenz. Wie sie oder vertraute Personen die Kostenübernahme für die Assistenz beim Leistungsträger beantragen können, erklärt der Leitfaden „Assistenz für die Ausübung eines Ehrenamts“ der fünf Fachverbände der Menschen mit Behinderung.
Der Leitfaden bietet neben einer Vorgehensbeschreibung in Leichter Sprache auch einen Musterantrag in Leichter Sprache bzw. in Alltagssprache.
Empfohlen wird, im Antrag zunächst die mit dem Ehrenamt verbundenen Aufgaben und die dafür vorliegende persönliche Motivation zu beschreiben. Außerdem sollte konkret erläutert werden, welche Hindernisse mit Hilfe einer Assistenz überwunden werden sollen und in welchem zeitlichen Umfang Unterstützung benötigt wird.
Weiterhin ist zu begründen, warum nicht Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Nachbarinnen und Nachbarn die zur Ausübung des Ehrenamts nötige Unterstützung unentgeltlich erbringen können. Das kann z. B. der Fall sein, wenn An- und Zugehörige zu wenig Zeit dafür haben oder nicht ausreichend qualifiziert sind oder die Privat- und Intimsphäre der/des ehrenamtlich Engagierten geschützt werden soll.
Der Leitfaden schließt mit Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen Regelungen: Leistungen zur Assistenz werden nach § 78 Abs. 1 S. 1 SGB IX zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht. Die Kostenerstattung für notwendige Assistenzleistungen zur Ausübung eines Ehrenamtes ist in § 78 Abs. 5 SGB IX geregelt.
Zum Leitfaden (PDF) auf der Website der Fachverbände
(Quelle: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung)