Kritik an Kabinettsbeschluss zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Der Bundesbehindertenbeauftragte und mehrere Sozialverbände üben z. T. scharfe Kritik an den geplanten Regelungen. Insbesondere die fehlende Verpflichtung zur „Inklusiven Lösung“ in der Kinder- und Jugendhilfe und das Poolen von Assistenzleistungen in Kitas und Schulen werden negativ bewertet.
Die Lage der Kinder- und Jugendhilfe ist angespannt: Steigenden Unterstützungsbedarfen von Kindern, Jugendlichen und Eltern stehen Personalmangel, gesunkene Ressourcen der öffentlichen bzw. freien Träger und Abgrenzungsprobleme im Hinblick auf die verschiedenen zuständigen Sozialleistungssystemen gegenüber. Mit einer zweistufigen Strukturreform soll die Kinder- und Jugendhilfe effektiver und effizienter und ihre Funktionsfähigkeit langfristig gesichert werden.
Der am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht u. a. folgende Maßnahmen vor (Auszug aus dem Entwurf):
1. Infrastrukturelle Bildungsassistenz
- Unter der Voraussetzung, dass „Schulbegleitung“ und „Kita-Assistenz“ als infrastrukturelle Angebote der Bildungsassistenz vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den für Schule zuständigen Behörden nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII gemeinsam geplant werden, erfüllen diese Gruppenangebote, die mit dem so genannten „Pooling“ vergleichbar sind, den individuellen Rechtanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe. Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „Kita-Assistenz“ nach dem SGB IX sind davon nicht erfasst.
- Wenn es kein infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz vor Ort gibt, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht, oder wenn der individuelle Bedarf des Kindes oder Jugendlichen durch ein solches infrastrukturelles Angebot nicht abgedeckt wird, besteht der individuelle Anspruch auf die Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen in Form einer Einzelfallhilfe.
2. Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe:
- Mit einer Experimentierklausel kann zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen das SGB VIII (§ 35a) auch für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Folge von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorrangig angewandt werden. Die Erprobung der Zusammenführung wird untersucht, insbesondere werden Daten erhoben zur Bestimmung von Art und Umfang der Leistungen, zur Ausgestaltung des Verfahrens sowie zu den finanziellen Auswirkungen, um bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.
Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, reagiert mit deutlicher Kritik auf den Entwurf. Dieser sei ein „weiteres Signal dafür, dass Inklusion in Deutschland mehr und mehr unter Druck steht“. Das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf eine selbstbestimmte Teilhabe und chancengleiche Bildung sei durch die geplante Regelung gefährdet.
Eltern von Kindern mit Behinderungen hätten seit Jahren auf eine „Inklusive Lösung“, d. h. die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe, gehofft, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten. Von rund 440.000 betroffenen Kindern und Jugendlichen erhalten ca. 140.000 mit seelischer Behinderung Leistungen über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und rund 300.000 mit körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigung Leistungen über die Eingliederungshilfe (SGB IX).
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht keine gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung der Zuständigkeiten vor. Stattdessen enthält er eine sogenannte Experimentierklausel: Kommunen können demnach bei ihrer jeweiligen Landesregierung beantragen, die „Inklusive Lösung“ zu erproben. Sollte die Strukturreform so beschlossen werden, bedeute es das Aus eines langjährigen Reformprozesses zur ‚Inklusiven Lösung‘, befürchtet Dusel.
Dass die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und mit ihr die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention komplett aufgegeben würden, sei die „größte Enttäuschung“, schreibt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, in seinem Pressestatement zum Kabinettsbeschluss. Der Verband erwarte, dass der Bundestag im weiteren Verfahren deutlich nachbessere. „Wir brauchen eine Reform, die Kindern und Familien hilft, keine, die allein der kurzfristigen Haushaltssanierung dient.“
Infrastrukturelle Angebote können individuelle Hilfen nicht immer ersetzen
Kritisch bewertet Jürgen Dusel auch, dass Gruppenangebote in der Kita bzw. Schule zur Regel und individuelle Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe zur Ausnahme werden sollen. Zwar sei der Ausbau infrastruktureller Angebote zu begrüßen, doch könnten diese Angebote individuelle Hilfen, wie insbesondere Kinder und Jugendliche mit komplexem Unterstützungsbedarf sie benötigen, nicht immer ersetzen.
Der Gesetzentwurf räumt weiterhin einen Anspruch auf Einzelfallhilfe ein, sofern es kein geeignetes infrastrukturelles Angebot gibt oder es den individuellen Bedarf nicht abdeckt. Damit werde die Beweislast jedoch auf die Familien verschoben, so Dusel. Diese Sorge teilt der Sozialverband Deutschland (SoVD). „Eltern könnten dann stärker begründen müssen, warum das vorhandene Gruppenangebot für ihr Kind nicht ausreicht und eine individuelle Unterstützung notwendig ist“, heißt es in einer Pressemitteilung des SoVD. Anstelle des beabsichtigten Bürokratieabbaus könnten neue Prüfungen und Auseinandersetzungen entstehen.
Kinder mit Behinderungen würden das reguläre Schulsystem teilweise zu früh und ohne Schulabschluss verlassen, beobachtet der SoVD. Ausreichende und passgenaue Unterstützung sei deshalb eine wichtige Voraussetzung für echte schulische Inklusion. Investitionen in Bildung, Ausbildung und passgenaue Hilfen könnten langfristig zudem dazu beitragen, spätere Unterstützungsbedarfe zu verringern.
(Quellen: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband, Sozialverband Deutschland)
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Website des Bundesfamilienministeriums