KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache unter der Lupe
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik hat eine fachliche Einordnung zu KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache veröffentlicht. Ihr Fazit: KI-Tools können dabei helfen, Textentwürfe mit einzelnen Elementen in Leichter Sprache zu erstellen – barrierefreie Ergebnisse im Sinne der Zielgruppe garantieren sie noch nicht.
„Leichte Sprache wurde für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt und verfolgt das Ziel, Informationen einfach und leicht verständlich zu vermitteln“, heißt es zu Beginn der Einschätzung. Bislang kümmern sich spezialisierte Übersetzungsbüros darum, Texte entsprechend dem Lesevermögen und Textverständnis der Zielgruppe aufzubereiten. Mit dem Aufkommen Künstlicher Intelligenz wurden auch Programme und Produkte entwickelt, die laut Überwachungsstelle damit werben, „auf Knopfdruck barrierefreie Texte in Leichter Sprache zu erzeugen“.
KI setzt vor allem auf sprachlicher Ebene an
Übersetzungstools könnten zwar einerseits einige Regeln der Leichten Sprache gut anwenden. Andererseits zeigten die Texte im Detail oft noch große Defizite auf. Während menschliche Übersetzende auf den drei Ebenen Text, Sprache (Wort- und Satzebene) und Bedeutung arbeiten, setzen derzeitige KI-Tools der fachlichen Einordnung zufolge vor allem auf der Sprachebene an. Das bedeutet etwa, dass bei der Übertragung Sätze vereinfacht, geläufige Begriffe benutzt und Fremd- und Fachwörter vermieden werden. Textstruktur und inhaltliche Ebene würden nach aktuellem Stand nicht zielgruppengenau übersetzt.
Die Qualität einer automatisierten Übersetzung hängt zum einen vom Ausgangstext, zum anderen vom „Vorwissen“ der KI ab. Je komplexer ein Thema ist, umso eher muss für den Text in Leichter Sprache eine neue, stringente Struktur entwickelt werden – und das gelingt der Künstlichen Intelligenz derzeit noch nicht zuverlässig. Automatisch übersetzte Texte sollten deshalb immer kontrolliert und Menschen mit Lernschwierigkeiten als Prüfpersonen mit einbezogen werden.
Weitere Informationen
Die vollständige Einordnung ist auf der Website der Überwachungsstelle einsehbar.
(Quelle: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik)