10.03.2025

Keine nennenswerte Verbesserung bei der Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen

Alle drei Jahre muss die Bundesregierung der EU-Kommission zum Monitoring der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gem. Art 8 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 berichten. Der neueste Bericht für die Jahre 2022–2024 legt offen, dass sich der Stand der Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen seit dem vergangenen Überwachungszeitraum nicht wesentlich verbessert und bei den mobilen Anwendungen sogar verschlechtert hat.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 5. März 2025 den zweiten Bericht der Bundesrepublik Deutschland über die periodische Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen an die Europäische Kommission übermittelt. Der Bericht ist von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) in enger Zusammenarbeit mit den Überwachungsstellen der Länder erstellt worden. Er gibt die Prüfergebnisse für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen für den Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 22. Dezember 2024 wieder.

Die digitale Barrierefreiheit ist nach vier Grundprinzipien zu gestalten: Die Webauftritte, die mobilen Anwendungen und die Dokumente öffentlicher Stellen müssen nach § 3 Absatz 1 BITV 2.0 wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Robustheit im Kontext von Barrierefreiheit deutet, dass digitale Inhalte, Anwendungen oder Technologien in verschiedenen Umgebungen und unter unterschiedlichen Bedingungen zuverlässig funktionieren. Bund und Länder haben in den Empfehlungen festgelegt, mindestens 25 Anforderungen zu prüfen. Damit geht die Bundesrepublik Deutschland über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinaus.

Zu diesen 25 Anforderungen zählen:

  • 20 Kriterien aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), wie z. B. eine klare Strukturierung mit Überschriften und Listen oder Alternativtexte zu Bildern und Grafiken;
  • die erfolgreiche Prüfung eines PDF-Dokuments unter Zuhilfenahme des PAC-Tests;
  • das Vorhandensein der Erklärung zur Barrierefreiheit;
  • die formale Korrektheit der Erklärung zur Barrierefreiheit;
  • das Vorhandensein von Erläuterungen in Leichter Sprache;
  • das Vorhandensein von Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.

Stichprobenartig geprüft wurden 7239 Webauftritte und 269 mobile Anwendungen. Der Bericht zeige, so das BMAS, dass sich der Stand der Barrierefreiheit von Webseiten seit dem vergangenen Überwachungszeitraum insgesamt nicht wesentlich verbessert und bei den mobilen Anwendungen eher verschlechtert habe. Kein Webauftritt und keine mobile Anwendung erreichte die vollständige Barrierefreiheit nach allen zu prüfenden Anforderungen. Positiv vermerkt der Bericht, dass die Sensibilisierung und das Bewusstsein für die digitale Barrierefreiheit im vorliegenden Berichtszeitraum bei den öffentlichen Stellen insgesamt zugenommen habe. Viele seien bereit, sich beraten zu lassen. Insgesamt sei der Anteil von Webauftritten mit einer Erklärung zur Barrierefreiheit von 36,13 % im Überwachungszeitraum 2020/2021 bis auf 47,75 % im Jahr 2024 gestiegen. Für Webauftritte sei beim Prinzip Robustheit eine positive Veränderung von 14,46 % zu verzeichnen. Bei der Dokumentenprüfung auf Barrierefreiheit war bei diesem Prinzip dem Bericht zufolge eine negative Entwicklung zu beobachten, während sich die Erfolgsquote für das Prinzip Verständlichkeit im benannten Zeitraum von 70,47 % auf 81,61 % erhöht habe. Für mobile Anwendungen zeigten die Messdaten für alle vier Prinzipien eine negative Entwicklung.

Möglichkeiten der Umsetzung von Barrierefreiheit oftmals nicht ausreichend bekannt

Insbesondere die Webauftritte und mobilen Anwendungen kleinerer öffentlicher Stellen wie zum Beispiel kommunaler Einrichtungen oder Schulen sind häufig nicht barrierefrei. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Häufig werde von den öffentlichen Stellen selbst ein Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen als Begründung angegeben. Oftmals mangele es an notwendigem Wissen über konkrete Umsetzungsmöglichkeiten, und innerhalb vieler öffentlicher Stellen fehlten Strukturen für die Implementierung der digitalen Barrierefreiheit, zum Beispiel durch einen Barrierefreiheitsbeauftragten.

Die Überwachungsstellen der Länder und des Bundes beraten die Behörden anlässlich der Prüfergebnisse mit dem Ziel, die aufgezeigten Mängel zu beheben. Um die Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen voranzubringen, sollen in nächster Zeit überdies, wie auch schon nach dem letzten Bericht, Workshops durch die BFIT-Bund für die Bundesbehörden und weitere Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Im Fokus stehen dabei u. a. die Bedingungen zur Einhaltung der komplexen technischen Vorgaben und gute Praxisbeispiele. Im Übrigen soll die Einhaltung von digitaler Barrierefreiheit bei Vergabeprozessen der Behörden an IT-Dienstleister zukünftig noch stärker berücksichtigt werden.

Zur Meldung auf der Website des BMAS:

Periodische Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Weitere Informationen

Bericht: Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)