11.06.2025

Handreichung zur mobilen Reha für Menschen mit Demenz

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW) hat ein Papier zur Bedeutung der mobilen Rehabilitation bei der Teilhabesicherung von Menschen mit Demenz veröffentlicht. Mit der Handreichung sollen vor allem Dienste und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege über die Chancen, die Zielgruppen und den rechtlichen Rahmen dieser rehabilitativen Leistung informiert werden.

Bei der mobilen Reha handelt es sich um ein aufsuchendes medizinisches Angebot, das von einem interdisziplinären Team im gewohnten häuslichen Umfeld der Patientinnen und Patienten erbracht wird. Sie richtet sich an Menschen mit erheblichen Schädigungen und funktionellen Beeinträchtigungen sowie einem komplexen Hilfebedarf. Dabei geht es vorrangig nicht um die Wiederherstellung von Körperstrukturen und Funktionen, sondern darum, das Leben an die individuellen Einschränkungen anzupassen und Strategien zur subjektiven Bewältigung zu entwickeln. Hemmende Umweltfaktoren sollen in dem Prozess reduziert, stärkende gefördert werden. Konkret schließt dieses Vorgehen neben Anpassungen des Wohnumfelds, beispielsweise durch Hilfsmittel, die Unterstützung betreuender und/oder pflegender An- und Zugehöriger mit ein.

Entlastung von An- und Zugehörigen als Ziel

Das Papier unterstreicht, dass eine mobile Rehabilitation insbesondere für Personen mit kognitiven Einschränkungen oder Demenz in Frage kommt. Denn für diese Gruppen ist eine vertraute Umgebung besonders wichtig. Demenz tritt in der Regel als Begleitdiagnose auf. Die mobile Reha muss deshalb sowohl Folgen einer Akuterkrankung (z. B. durch Stürze mit Frakturen) als auch der Demenz berücksichtigen. Sie zielt darauf ab, dass die meist geriatrischen Patientinnen und Patienten mit einer möglichst hohen Lebensqualität zuhause verbleiben können. Die mobile Reha strebt außerdem an, Entlastungsmöglichkeiten für An- und Zugehörige auszuloten, um diese auch langfristig vor Überforderung zu schützen.

Die mobile Rehabilitation zählt zu den Leistungsformen der medizinischen Rehabilitation. Die Zugangswege und Antragsverfahren sind in SGB IX, SGB V und den „Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation“ der gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Obwohl ein Bedarf vorhanden und der Nutzen der mobilen Reha bewiesen seien, gebe es relativ wenige mobile Dienste, bedauert die BAG FW zum Abschluss ihres Papieres. Gemeinsam mit der BAG Mobile Rehabilitation will sie sich dafür einsetzen, dass mobile Rehabilitationsleistungen auch in der Fläche angeboten werden.

Weitere Informationen

Das Informationspapier „Mobile Rehabilitation – eine Form der Teilhabesicherung auch für Menschen mit Demenz“ steht auf der Website der BAG FW zur Verfügung.

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege)