02.04.2026

Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK in Kommunen

Wie müssen kommunale Planungsprozesse gefördert und gestaltet werden, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Diese Frage steht im Fokus der von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlichten Handlungsempfehlungen zur Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Das fünfseitige Papier ist im Anschluss an das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „UN-BRK in den Kommunen“ erschienen. Dafür wurde zwischen 2022 und 2025 bundesweit untersucht, welche systematischen Planungsaktivitäten auf kommunaler Ebene zur Umsetzung der UN-BRK stattfinden. Im Rahmen des Projekts wurde u. a. analysiert, welche Faktoren zum Gelingen erfolgreicher Planungen beitragen und welche hemmend wirken.

Die Projektergebnisse machen dem Papier zufolge eines deutlich: Wo durch politische Entscheidung entsprechende Planungsprozesse in Gang gesetzt, Ressourcen mobilisiert und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen ermöglicht werde, „wird die Umsetzung der UN-BRK angegangen und führt zu positiven Veränderungen im Gemeinwesen“.

Das Papier adressiert mit seinen Handlungsempfehlungen die Bundes-, Landes- und kommunale Ebene, die kommunalen Spitzenverbände, die Selbst- und Interessenvertretungen und die Rehabilitationsträger und Leistungserbringer.

Kommunale Entscheidungsträgerinnen und -träger müssten die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ggf. ihren Selbstvertretungsorganisationen sowohl im Planungs- als auch im Umsetzungsprozess gewährleisten, heißt es beispielsweise. Um das zu erreichen, hätten sich Steuerungs- und fachliche Arbeitsgruppen bewährt.

Außerdem wird empfohlen, die Öffentlichkeit regelmäßig über Fortschritte zu informieren und dadurch die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens für die Bevölkerung sichtbar zu machen.

Die Umsetzung der UN-BRK sollte systematisch mit der Stadtentwicklungsplanung und anderen Prozessen wie der Sozial-, Bau-, Mobilitäts-, Jugendhilfe- und der Schulentwicklungsplanung verknüpft werden. Vor allem in Landkreisen sei es wichtig, sich mit Nachbarkommunen abzustimmen, damit die zu entwickelnde inklusive Infrastruktur nicht an den Grenzen einer Gebietskörperschaft ende.

Zum Papier „Die UN-Behindertenkonvention in den Kommunen umsetzen“

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)