25.03.2025

Forderungen zum Jahrestag der UN-BRK

Selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen und Menschen mit komplexen Behinderungen besser unterstützen: Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe melden sich beide zum Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland am 26. März mit Forderungen zu Wort.

Menschen mit Behinderungen dürfen ebenso wie Menschen ohne Beeinträchtigungen selbst entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben möchten, schreibt das DIMR in seiner Pressemitteilung. Praktisch werde dieses Recht aber vor allem für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf oft eingeschränkt, da es für sie wenige Alternativen zu institutionellen Wohnformen gebe.

Die UN-BRK gilt in Deutschland seit dem 26. März 2009. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten u. a. dazu, stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zugunsten inklusiver und personenzentrierter Angebote wie die Persönliche Assistenz abzubauen.

„Wir fordern die Entwicklung einer Gesamtstrategie durch Bund, Länder und Kommunen mit konkreten Zielvorgaben zum Ausbau inklusiver Unterstützungsangebote“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Dies müsse unter Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege und vor allem auch in Kooperation mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen erfolgen. Allein um den aktuellen Bedarf zu decken, brauche Deutschland über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. Der Bund solle deshalb Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen, die voraussetzen, dass barrierefrei gebaut wird.

Elterngeld für pflegebedingte Auszeiten gefordert

Mehr Unterstützung für Angehörige von Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Assistenzbedarf fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe von der nächsten Bundesregierung. Diese müsse „endlich dafür sorgen, dass Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder spürbar entlastet werden“, verlangt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a. D.

Aufgrund unzureichender Unterstützungsangebote könne häufig ein Elternteil gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, kritisiert die Lebenshilfe in ihrer Pressemitteilung. Meist seien es die Mütter, die für die Betreuung ihrer Kinder mit komplexen Behinderungen beruflich zurückstecken müssten. Die Lebenshilfe schlägt daher vor, eine Art Elterngeld für pflegebedingte Auszeiten einzuführen. Außerdem spricht sie sich für eine neue niedrigschwellige Leistung aus, mit der belastete Familien alltagspraktische und haushaltsnahe Unterstützung erhalten können.

(Quellen: Deutsches Institut für Menschenrechte, Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Weitere Informationen

Zur Pressemitteilung des BSK „Neue Bundesregierung muss selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen ermöglichen“