08.05.2025

Forderungen zum Europäischen Protesttag am 5. Mai

Ein klares Zeichen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ein entschlossenes politisches Handeln haben viele Verbände anlässlich des 31. Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (5. Mai 2025) gefordert.

Der BDH Bundesverband Rehabilitation zeigt sich besorgt angesichts der Entwicklungen in den USA seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump: Dort ist es den Bundesbehörden verboten worden, sich an Programmen zur Förderung von Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion zu beteiligen. Firmen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland und Europa, die mit US-Institutionen kooperieren, wurden ebenfalls aufgefordert, entsprechende Programme einzustellen. Der BDH mahnt, dass rechtspopulistische Bewegungen, die das Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderungen als „ideologisch“ oder „übertrieben“ schmähen, auch in Deutschland und in Europa zunähmen. Dabei verlange die UN-Behindertenrechtskonvention keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern die rechtliche Gleichstellung. Der Einsatz für Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion sei deshalb wesentlich für eine demokratische Gesellschaft.

Eine ähnliche Haltung vertritt der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). Die neue Bundesregierung müsse einen starken Fokus insbesondere auch auf Menschen mit komplexer Behinderung legen und die ausreichende Finanzierung von umfassender Teilhabe sicherstellen, fordert Beate Bettenhausen, die Vorsitzende des bvkm, in einer Pressemeldung. Der bvkm erinnert in dieser an das geplante Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 500 Milliarden Euro, das nach seiner Auffassung auch für Barrierefreiheit genutzt werden müsse.

Inklusion und Teilhabe: Menschenrechte, keine freiwilligen Aufgaben

Politische Entscheidungen fordert auch der Sozialverband Deutschland (SoVD): „Inklusion und Teilhabe sind keine freiwilligen Aufgaben – sie sind Menschenrechte“, erklärt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier in einer Pressemitteilung. Der Verband spricht sich für eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit auch für die Privatwirtschaft, für verbindliche Qualitätsstandards, umfassende Fortbildungen für Fachkräfte, ausreichende personelle und materielle Ressourcen für eine inklusive Bildung und für mehr Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen etwa durch eine Erhöhung der verpflichtenden Beschäftigungsquote von fünf auf mindestens sechs Prozent aus.

Vor allem im Berufsleben erfahren Menschen mit Behinderungen nach Ansicht des Sozialverbandes VdK Deutschland häufig Nachteile – obwohl sie gut qualifiziert sind. Ihre Arbeitslosenquote sei überdurchschnittlich hoch, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. Der VdK fordert, die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben zu stärken. „Mit Blick auf den Arbeitskräftemangel sind Arbeitgeber gut beraten, das Potenzial von Beschäftigten mit Behinderung zu nutzen und sie in ihren Betrieben zu halten“, resümiert Bentele.

(Quellen: BDH Bundesverband Rehabilitation, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Sozialverband Deutschland und Sozialverband VdK Deutschland)