25.02.2025

Fachdiskussion: Wie gelingt der Berufseinstieg für junge Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen?

Alle Menschen haben das Recht auf freie Berufsausübung und dieses beginnt mit der Berufswegewahl. Diskussionen über die Umsetzung einer inklusiven Arbeitswelt müssen die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen einschließen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Neurodivergenz stehen hier vor besonderen Barrieren und ausbildungsbereite Unternehmen benötigen fachkundige Unterstützung. Wie Übergänge von der Schule in die Ausbildung gelingen, ist Thema einer drei­wöchigen Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Expertinnen und Experten diskutieren dabei insbesondere über Chancen und Risiken für neuro­divergente und kognitiv beeinträchtigte Jugendliche.

Eine kognitive Beeinträchtigung kann beispielsweise darin bestehen, dass es schwerfällt, komplexe Informationen zu verarbeiten oder sich an Gelerntes gut zu erinnern. Manche Menschen brauchen mehr Zeit, um eine Aufgabe zu erledigen. Unter Neurodivergenz hin­gegen werden u. a. autistische Personen und Menschen mit Aufmerksamkeits- bzw. Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) verortet, bei denen häufig kein Schwerbehinderten­status vorliegt. Sie könnten in der Ausbildung von einer individuellen Betreuung, einer An­passung der Ausbildungsinhalte und mehr profitieren. Damit diese jungen Menschen diskriminierungsfrei und selbstbestimmt ihren Weg in den ersten Arbeitsmarkt finden, benötigen nicht nur sie selbst Unterstützung, sondern auch ihr persönliches Umfeld, die Ausbildungsbetriebe sowie die allgemeinbildendenden und die weiterführenden Schulen. In der Online-Diskussion im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ der DVfR stehen vom 25. Februar bis 17. März 2025 rechtliche und praktische Fragen dazu im Fokus. Alle Interessierten können an dem Austausch teilnehmen.

Folgende Schwerpunkte sollen beleuchtet werden:

  • Welchen Beitrag leisten Schulen, Sozialversicherungs-/Reha-Träger, Integrationsämter, Arbeitgeber, ausbildende Stellen, betriebliche Interessenvertretungen, damit junge Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen können?
  • Welche Maßnahmen braucht es in Bewerbungsverfahren und Ausbildungssettings, um die Bedarfe von kognitiv beeinträchtigten oder neurodivergenten jungen Menschen angemessen zu berücksichtigen und Barrieren abzubauen?
  • Reichen die rechtlichen Rahmenbedingungen in Schulgesetzen, im Berufsbildungs­gesetz und in Tarifverträgen, um inklusive Ausbildungsmodelle zu organisieren?

Die Diskussion im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ (FMA) ist Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. Die Federführung liegt bei Prof. Dr. Katja Nebe von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Weitere Informationen zum Projekt unter der Projektseite: www.reha-recht.de/vinka