19.02.2025

EU-Kommission streicht Antidiskriminierungsrichtlinie

Die Europäische Kommission arbeitet seit 16 Jahren an einer Antidiskriminierungsrichtlinie. Dass sie diese in ihrem Programm für das Jahr 2025 nicht mehr berücksichtigt, sorgt u. a. seitens der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG Selbsthilfe), des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und des Deutschen Behindertenrates (DBR) für deutliche Kritik.

Alle drei Organisationen zeigen sich in ihren Pressemitteilungen „bestürzt“ über die Nachrichten aus Brüssel: Die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Antidiskriminierungsrichtlinie dauerhaft aus ihrem Arbeitsprogramm zu streichen, sei ein schwerer Rückschlag für die Rechte von Millionen Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen sowie Menschen, die aufgrund ihrer Religion, ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität diskriminiert werden, heißt es in der Meldung des BSK. „Die Streichung dieser Richtlinie bedeutet, dass der Schutz vor Benachteiligung in vielen Lebensbereichen weiterhin lückenhaft bleibt“, führt Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK, aus.

Die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen (Grüne) äußert sich ebenfalls kritisch: „Menschenrechte werden hiermit per Federstrich beerdigt. Antidiskriminierung spielt im Programm von Kommissionspräsidentin von der Leyen keine Rolle mehr. Erst wird die Position einer Gleichstellungskommissarin abgeschafft, jetzt wird gleich die gesamte Richtlinie gestrichen.“ Die Vorsitzende der interparlamentarischen Gruppe für Menschen mit Behinderungen fordert die EU auch mit Blick auf die Entwicklungen in den USA, wo Programme für Integration und Vielfalt zunehmend verschwinden, dazu auf, geschlossen für Vielfalt und Nichtdiskriminierung einzutreten, teilt die BAG Selbsthilfe mit.

Kritik an deutscher „Blockadehaltung“

Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der Vorschlag für die Antidiskriminierungsrichtlinie blockiert sei und keine Fortschritte zu erwarten seien. Der BSK kritisiert, dass während der belgischen Ratspräsidentschaft bis zum 30. Juni 2024 eine erneute Chance vertan worden sei, die Richtlinie voranzubringen. Deutschland habe mit seiner „Blockadehaltung“, insbesondere durch die FDP-geführten Ministerien, eine bedeutende Gelegenheit verstreichen lassen.

Der DBR erinnert in seiner Mitteilung daran, dass die EU die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben und sich somit dazu verpflichtet habe, rechtliche Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Der BSK fordert, die Antidiskriminierungsrichtlinie wieder auf die Agenda zu setzen und zügig zu verabschieden. Die EU müsse sich aktiv für Gleichstellung und Vielfalt einsetzen – nicht nur mit Worten, sondern mit verbindlichen Rechtsvorschriften.

(Quellen: BAG Selbsthilfe, Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und Deutscher Behindertenrat)