Empfehlungsvereinbarung der BAR: Rehabilitation für psychisch kranke Menschen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat die Empfehlungsvereinbarung „Rehabilitation für psychisch kranke Menschen (RPK)“ umfassend überarbeitet. Die RPK-Empfehlungsvereinbarung trat zum 1. August 2024 in Kraft. Als gemeinsame Handlungsgrundlage der Rehabilitationsträger soll sie einen trägerübergreifenden und konzeptionellen Rahmen bilden.
Im Jahr 2022 wurden psychische Erkrankungen als dritthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland angeführt, heißt es einleitend in der Empfehlungsvereinbarung der BAR. Für Menschen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, kann sich diese auf unterschiedliche Lebensbereiche auswirken, darunter auf gesellschaftliche Teilhabe und auf Erwerbsbiografien.
Aktuell gibt es in Deutschland der Publikation zufolge über 60 RPK-Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Sie kombinieren Leistungen der medizinischen Rehabilitation (medizinische Phase) mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Phase), um so die Folgen einer psychischen Beeinträchtigung zu mindern oder zu bewältigen. Das langfristige Ziel ist die Sicherung von Arbeit und Beschäftigung. „Hierbei sind alle Akteure mehr denn je gefragt, dieser Herausforderung zu begegnen und Menschen, die diese Hilfe benötigen, durch eine individuelle Teilhabeleistung in einem definierten Setting zu unterstützen“, so Gülcan Miyanyedi, Geschäftsführerin der BAR.
Zunächst geht die Publikation auf den konzeptionellen und sozialrechtlichen Rahmen ein und stellt Bezüge zur UN-Behindertenrechtskonvention, zur Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO und dem bio-psycho-sozialen Modell sowie zu sozialrechtlichen Grundlagen her. Weitere Kapitel widmen sich der Indikationsstellung und den Rehabilitationszielen, beschreiben Dauer und Umfang der Leistungen sowie Anforderungen an die Reha-Einrichtung, an Personal und Struktur. Darüber hinaus enthält die Empfehlungsvereinbarung u. a. Angaben zum Verfahren, zur Dokumentation und Qualitätssicherung. Im Konzept der Einrichtung ist darzulegen, wie und mit welchen Elementen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessert sowie die Krankheitsverarbeitung unter Berücksichtigung von Kontextfaktoren unterstützt werden kann.
Zur Empfehlungsvereinbarung der BAR: „Rehabilitation für psychisch kranke Menschen (RPK)“
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)