BFSG: Verbände sehen Nachbesserungsbedarf
Weniger Ausnahmen, kürzere Übergangsfristen und eine konsequente Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Nachdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, sprechen sich verschiedene Verbände für eine rasche Weiterentwicklung des Gesetzes aus.
Das BFSG schreibt vor, dass ab diesem Stichtag bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen – zum Beispiel Computer, Smartphones, Geldautomaten und E-Books – barrierefrei angeboten werden müssen. Etwa dem Deutschen Behindertenrat (DBR) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) geht der Geltungsbereich nicht weit genug. Beide machen in separaten Pressemitteilungen darauf aufmerksam, dass Postdienstleistungen, Haushaltsgeräte und beruflich genutzte Produkte im BFSG (noch) fehlen und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deshalb noch nicht erreicht ist.
Das BFSG sei ein guter Anfang, nun müsse „ambitioniert nachgelegt“ werden, hat der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bereits am 19. Juni 2025 gefordert. Der Verband kritisiert u. a. die aus seiner Sicht viel zu langen Übergangsfristen für Selbstbedienungsautomaten – diese müssen erst im Jahr 2040 barrierefrei zur Verfügung stehen.
Marktüberwachung muss funktionieren
Sowohl der DBSV als auch die ISL betonen, wie wichtig eine funktionierende Marktüberwachung ist, die überprüft, ob die neuen gesetzlichen Regelungen von den adressierten Herstellern, Händlerinnen und Importeuren von Produkten sowie Anbieterinnen von Dienstleistungen auch tatsächlich befolgt werden. „Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße ohne Folgen bleiben“, sagt Christiane Möller, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin des DBSV. Die ISL verlangt darüber hinaus ein effektives Verbandsklagerecht, damit Verstöße gegen das BFSG juristisch verfolgt werden können. Der DBR hält nicht nur eine Weiterentwicklung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sondern auch eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie eine sinnvolle Verzahnung der Gesetze miteinander für geboten.
Trotz seiner Kritik sieht der DBSV im BFSG auch eine Chance, die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Barrierefreiheit zu untermauern. Die mehr als 13 Millionen Menschen mit Behinderungen seien auch Kundinnen und Kunden. Barrierefreiheit unterstütze zudem die Entwicklung von Angeboten für die stetig wachsende Zielgruppe 60 plus. Nicht zuletzt seien gute Kontraste, leserliche Schriften und verständliche Sprache Maßnahmen, die das Leben aller etwas einfacher machen, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes.
Weitere Informationen
Zur DVfR-Meldung „BFSG tritt Ende Juni in Kraft“ (06.06.2025)
(Quellen: Deutscher Behindertenrat, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben)