Best-Practice-Beispiele für Umsetzung der UN-BRK aus dem Ausland gesucht
Für das Forschungsprojekt „Die Umsetzung der UN-BRK im internationalen Vergleich“ sucht die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle UN-BRK) nach gelungenen Praxisbeispielen aus dem Ausland. Akteure aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis können ihr Wissen in ein Online-Formular eingeben, um das Vorhaben mit relevanten Informationen zu unterstützen.
Die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland verläuft sehr schleppend. Das ergab auch die Staatenprüfung durch die Vereinten Nationen im Jahr 2023. Um gute Ansätze für ein effektiveres Vorgehen zu identifizieren, untersucht das Rechercheprojekt der Monitoring-Stelle UN-BRK erfolgreiche Beispiele aus anderen Ländern. Das Projekt konzentriert sich nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte zunächst auf die Bereiche selbstbestimmtes Leben mit Fokus auf Wohnen (Artikel 19 UN-BRK), inklusiver Schulbildung (Artikel 24 UN-BRK) und inklusivem Arbeitsmarkt (Artikel 27 UN-BRK). In allen drei Bereichen sollen der Abbau von Sonderstrukturen und der Ausbau inklusiver Angebote besonders berücksichtigt werden.
Erbeten werden vor allem Antworten auf die Fragen:
- Wo und wie wird der schrittweise Abbau von Sonderstrukturen in den Bereichen Arbeit, schulische Bildung und selbstbestimmtes Leben mit dem Schwerpunkt Wohnen zugunsten inklusiver und ambulanter Angebote erfolgreich umgesetzt (Deinstitutionalisierung)?
- Welche gesetzlichen Vorgaben, politischen Strategien und Projekte fördern eine inklusive Gesellschaft in diesen Bereichen in anderen Ländern?
Gefragt sind Informationen in Form von Kurzbeschreibungen, Links, Veröffentlichungen, Studien, Leuchtturmprojekten, Gesetzen oder politischen Maßnahmen.
Mitmachen
Informationen zu ausländischen Best-Practice-Beispielen in den Bereichen Arbeit, Bildung oder Wohnen können in das Formular auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte eingetragen werden.
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)