Begleitete Elternschaft: Infos für Fachkräfte und Eltern mit Behinderungen
Das „Informationsportal Begleitete Elternschaft NRW“ hält nicht nur für Interessierte in Nordrhein-Westfalen, sondern für Menschen bundesweit umfangreiche Informationen zum Konzept der Begleiteten Elternschaft bereit. Eltern mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen können im Rahmen dieses Unterstützungsangebots pädagogische und qualifizierte Hilfe bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erhalten.
Das Portal des Vereins MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V. richtet sich in einfacher Sprache an (potenzielle) Eltern mit kognitiven Beeinträchtigungen, hält aber auch viele Informationen für Fachkräfte in Form von Leitlinien, Arbeitsmaterialien oder Forschungsergebnissen zum Thema bereit.
Seit dem 1. Januar 2018 umfassen Leistungen der Assistenz gemäß § 78 SGB IX auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Dabei unterscheidet sich die Begleitete Elternschaft als pädagogische und qualifizierte Hilfe bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen von der Elternassistenz als rein praktische Alltagsunterstützung bei körperlichen Einschränkungen. Auch die Zuständigkeit der Träger ist bei der Begleiteten Elternschaft umfassender: Sie bewegt sich an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe gemäß SGB IX und der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII. Die Leistungen aus beiden Bereichen sind grundsätzlich freiwillig und müssen von den (werdenden) Eltern bei den jeweiligen Kostenträgern beantragt werden. Begleitete Elternschaft wird als ambulante Unterstützung durch entsprechende Fachkräfte in eigener Wohnung oder in besonderen Wohnformen bzw. stationären Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen angeboten. Im Unterschied zu allgemeinen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien ist die Unterstützung langfristig angelegt und kann bis zur Volljährigkeit der Kinder/Jugendlichen bzw. deren Ablösung aus dem Elternhaus erbracht werden. Auch ist vielfach ein höherer Stundenumfang notwendig.
„Ziel der Unterstützung ist, ein Zusammenleben von Eltern und Kindern und ein gutes Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen und dabei die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken“, heißt es auf dem Informationsportal. Im Rahmen des Modellprojekts Begleitete Elternschaft wurde erstmalig in NRW ein Rahmenkonzept Begleitete Elternschaft entwickelt. Dieses verfolgt das Ziel, dass Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder als Familie zusammenleben können und vor Ort bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Unterstützung erhalten. Inzwischen gibt es in NRW zahlreiche Anbieter, die Unterstützungsleistungen für betroffene Eltern erbringen können. Eine Übersicht dieser Angebote sowie weiterführende Links hat MOBILE e. V. auf seinem Informationsportal ebenfalls zusammengestellt.
Informationsportal Begleitete Elternschaft NRW
(Quelle: MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V.)