15.04.2026

AWO veröffentlicht Forderungen zur Stärkung des inklusiven Arbeitsmarkts

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert, den inklusiven Arbeitsmarkt deutlich zu stärken. In einem kürzlich erschienenen Positionspapier formuliert der Verband konkrete Vorschläge, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu verbessern.

Das Arbeitsleben sei wie kaum ein anderer Gesellschaftsbereich identitätsstiftend und prägend für das Bewusstsein eines Menschen, heißt es im einleitenden Abschnitt. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (Arbeit und Beschäftigung) umfasse auch das Recht, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen in einem offenen, für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt.

Um den Arbeitsmarkt stärker als bisher inklusiv aufzustellen, fordert die AWO, als Teil eines Konjunkturprogramms Mittel bereitzustellen, um Arbeitsstätten grundlegend barrierefrei gestalten zu können. Dies sei bislang erst möglich, nachdem eine Person mit Schwerbehinderung eingestellt wurde. Zudem sollten Arbeitgeber Leistungen zur Unterstützung von schwerbehinderten Beschäftigten bei einer Stelle beantragen können und von dort auch bewilligt bekommen. Dafür müssten die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) so weiterentwickelt werden, „dass sie nicht nur bei der Leistungsbeantragung beraten können, sondern Anträge auf Leistungen auch entgegennehmen und Leistungsgewährung wie aus einer Hand ermöglichen“.

Mit Blick auf Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zeigt sich die AWO überzeugt, dass deren Unterstützungssetting für viele Menschen notwendig sei, um Teilhabe am Arbeitsleben überhaupt erst zu ermöglichen. Zugleich komme es viel zu selten vor, dass Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Um die Chancen für solche Wechsel zu erhöhen, fordert die AWO u. a. die Möglichkeit, bereits in der WfbM eine Fachpraktiker-Ausbildung absolvieren zu können. Übergänge in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung müssten verstärkt gefördert werden. Dafür sei das Budget für Arbeit so auszugestalten, dass Unterstützungsleistungen aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt so lange wie nötig mitgenommen werden können.

Zum Positionspapier „AWO zur Zukunft der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben“

(Quelle: AWO Bundesverband)