18.05.2026

AWO-Leitfaden: Zugang zum Recht für Menschen mit Fluchterfahrung und Behinderung

Ein neuer Leitfaden des Bundesverbands der Arbeiterwohlfahrt (AWO Bundesverband) veranschaulicht anhand von Beispielen, wie Fachkräfte Menschen mit Fluchterfahrung und Behinderung Orientierung bieten, unterstützen und bei Bedarf an geeignete Stellen weitervermitteln können – stets angepasst an die jeweilige individuelle Situation.

Für viele junge Menschen mit Behinderungen und Fluchterfahrung und ihre Familien gleicht der Zugang zu einer Teilhabeleistung oder einem Hilfsmittel dem Weg durch ein Labyrinth. Um sich zurecht zu finden, ist oft eine spezialisierte Beratung notwendig. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe können dabei eine zentrale Rolle einnehmen: Sie beraten und öffnen Wege in die Unterstützungssysteme vor Ort.

Die Publikation „Zugang zum Recht für Menschen mit Fluchterfahrung und Behinderung“ zeigt illustrativ beispielhafte Wege auf, wie Fachkräfte Orientierung geben, unterstützen und an passende Stellen weiterverweisen können – immer mit Blick auf die individuelle Situation. Ergänzend enthält der Leitfaden einen Überblick über die Beratungslandschaft in Deutschland, sowie Verweise auf weiterführende Quellen. Er soll dazu einladen, Wissen zu vertiefen und den fachlichen Blick zu erweitern.

Die AWO weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Asyl- und Aufenthaltsrecht, fortlaufend verändern, etwa durch die Umsetzung des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Im Zweifel sei jeder Fall einzigartig und benötige eine individuelle, fachliche Begleitung.

Zum Leitfaden auf der Website des AWO Bundesverbands

(Quelle: AWO Bundesverband e. V.)