15.07.2022

Aufruf an die Politik: Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe jetzt gestalten

Der Fachausschuss „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe – Umsetzungsbegleitung SGB VIII" der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat sich mit einem Aufruf an die Bundesregierung gewandt. Die Gestaltung eines inklusiven Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) kann aus Sicht der DVfR nur im Austausch auf Augenhöhe zwischen den eher sozialpädagogisch geprägten Fachleuten der Kinder- und Jugendhilfe und dem verwaltungsorientierten Fachpersonal der Eingliederungshilfe und Rehabilitation sowie unter Beteiligung der Leistungsberechtigten und ihrer Familien gelingen.

Mit der Reform der Kinder- und Jugendhilfe sollen alle Leistungen für Kinder- und Jugendliche im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zusammengeführt werden. Damit wird auch die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen in das SGB VIII integriert, verbunden mit komplexen Fragestellungen zum berechtigten Personenkreis, zu Art und Umfang der Leistung, zum Verfahrensrecht sowie zur Kostenbeteiligung. Die einheitliche Verwendung des Behinderungsbegriffs gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Einsatz des bio-psycho-sozialen Modells der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation WHO bilden die Grundlage für die Sicherung einer umfassenden Bedarfsermittlung/-feststellung und Teilhabe alle Kinder und Jugendlichen.

Die DVfR begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das für die Integration der Eingliederungshilfe in das neue KJSG notwendige Bundesgesetz bereits in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Für alle Fragestellungen zur Teilhabe und Rehabilitation junger Menschen und deren Familien im anstehenden Diskussionsprozess bietet die DVfR ausdrücklich ihre umfassende Expertise an.

Zum Papier: „Aufruf an die Politik: Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe jetzt gestalten" (PDF, 104 KB, barrierefrei)


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