18.12.2024

Aktualisierte Handreichung: Barrierefreie Wahllokale

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat aus diesem Anlass eine überarbeitete Fassung ihrer Handreichung für barrierefreie Wahllokale veröffentlicht. Viele praktische Tipps sollen die Verantwortlichen in Städten und Gemeinden bei der Planung und Durchführung barrierefreier Wahlen unterstützen.

Von barrierefreien Wahllokalen profitieren alle Wahlberechtigten und insbesondere Menschen mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderungen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Beeinträchtigungen, ältere Menschen sowie Familien mit Kindern und Kinderwagen, heißt es in der Einleitung der Broschüre. Gemäß Artikel 29 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist sicherzustellen, dass die Wahlverfahren, Wahleinrichtungen und Wahlmaterialien geeignet, zugänglich sowie leicht zu verstehen und zu handhaben sind.

Die Handreichung enthält insgesamt zehn Checklisten, u. a. zur Gewährleistung der barrierefreien Erreichbarkeit des Wahllokals, zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im Wahlraum und zur barrierefreien Gestaltung offizieller Webseiten zur Wahl. Die Checklisten sollen den Wahlvorbereitenden dabei helfen, den Ist-Zustand zu überprüfen, bei Bedarf und nach Möglichkeit kurzfristig nachzubessern und über die Barrierefreiheit von Wahllokalen zu informieren.

Die Handreichung „Barrierefreie Wahllokale“ ist eine Überarbeitung der 2021 erschienenen Veröffentlichung „Barrierefreie Wahlen“.

Zur Handreichung „Barrierefreie Wahllokale“ auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

(Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit)