28.02.2025

Abschlussbericht: Wirkungsprognose des Bundesteilhabegesetzes

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. So lautet ein Fazit des Abschlussberichts zur Wirkungsprognose des BTHG. Die Studie untersucht die bisherige Praxis und Wirkung der ersten drei Reformstufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Abschlussbericht im Februar 2025 veröffentlicht.

Methodisch umfasst die Studie zwei Bestandteile:

  • eine Implementationsanalyse, welche die Auswirkungen auf die Verwaltung und die Praxis der Leistungserbringung beleuchtet und
  • eine prozessbegleitende Befragung von Leistungsbeziehenden der Eingliederungshilfe (EGH) zur Analyse der Auswirkungen des BTHG auf die gesellschaftliche Teilhabe dieser Menschen.

Dazu wurden die folgenden Erhebungen durchgeführt:

  • Interviews mit Expertinnen und Experten von Leistungsträgern, Leistungserbringern und der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen (1. Welle 2020 bis Mitte 2021, 2. Welle Mitte 2023 bis Frühjahr 2024)
  • Standardisierte Befragungen von Leistungsträgern und Leistungserbringern (Mitte 2022 und Mitte 2024)
  • Standardisierte Panelbefragungen von Beziehenden von Eingliederungshilfe-Leistungen (2020/21, 2022, 2023/24)

Um genauer festzustellen, wie sich die Teilhabe von EGH-Leistungsbeziehenden über die Zeit entwickelt, wurden insbesondere die berichtete Lebens-, Arbeits- und Wohnzufriedenheit sowie die erlebte Selbstbestimmung betrachtet. Ergänzend analysierten die Forschenden, inwieweit die Bedarfe der EGH-Leistungsbeziehenden durch die Leistungsträger abgefragt werden, und wie viel Geld den Befragten zur Verfügung steht. Die dabei festgestellten positiven Entwicklungen bei den Teilhabeindikatoren könnten allerdings nicht eindeutig kausal auf die Umsetzung des BTHG seit 2020 zurückgeführt werden, heißt es in dem Bericht. U. a. sei weder die zweite noch die dritte Befragung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem von einer weitgehenden Umsetzung des BTHG gesprochen werden könne. „Die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts legen insgesamt den Schluss nahe, dass sich eine stärker personenzentrierte Leistungserbringung bisher nur für einen kleineren Teil der Leistungsbeziehenden der Eingliederungshilfe realisiert hat“. Dies ergebe sich zum einen aus den Einschätzungen aus den qualitativen und standardisierten Befragungen von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Selbstvertretungsorganisationen. Es zeige sich zum anderen an den Ergebnissen der standardisierten Befragungen der EGH-Leistungsbeziehenden. „Das innovative Potenzial des BTHG gilt unter Leistungsträgern und -erbringern dabei weiterhin als nicht ausgeschöpft.“

Abschlussbericht Wirkungsprognose BTHG     

Weitere Informationen

Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes – Forderungen und Anwendungshinweise der Fachverbände für Menschen mit Behinderung (03.03.2025)

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Die Fachverbände)