Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Das Inklusions- und Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) ist Ansprechpartner für rund 250.000 Betriebe in Baden-Württemberg zu allen Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben. Es erhebt und verwendet die Ausgleichsabgabe, die alle Arbeitgeber entrichten müssen, die keine oder zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Behörde muss gefragt werden, bevor ein Unternehmen Beschäftigte mit Schwerbehinderung kündigen kann. Für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen, Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers sowie Betriebs- und Personalräte gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot.
Kontakt:
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Lindenspürstr. 39
70176 Stuttgart
Tel.: 0711 / 6375-0
Fax: 0711 / 6375-133
E-Mail: info@kvjs.de
Internet: www.kvjs.de