K.-Dieter Voß

(* 1943)

Ehem. Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands

Nach klassischer Aus-, Fort- und Weiterbildung bei der AOK Essen studierte K.-Dieter Voß berufsbegleitend an der Rheinisch-Westfälischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie und erwarb das Verwaltungsdiplom. 1972 wechselte er zum BKK Bundesverband. Als stellvertretender Abteilungsleiter widmete sich K.-Dieter Voß u. a. dem Aufbau einer bundesweiten systematischen Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Betriebskrankenkassen, der mit Inbetriebnahme der BKK-Akademie in Rotenburg/Fulda abgeschlossen wurde.

Im Zuge des Rehabilitationsangleichungsgesetzes (RehaAnglG) und der damit verbundenen Rolle der Krankenkassen als Reha-Träger übernahm K.-Dieter Voß 1975 das neugebildete Stabsreferat „Rehabilitation“ beim BKK Bundesverband. Damit verbunden war auch die Vertretung des BKK-Systems in den Gremien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und anderer Akteure der Reha. In dieser Funktion verfolgte er weiterhin konsequent das Ziel, die Kompetenz der Landesverbände und Kassen für die neuen Aufgaben zu erhöhen, u. a. durch spezifische Fortbildungsangebote und die Etablierung qualifizierter Reha-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner bei allen Kassen und größeren Nebenstellen.

Die Begegnung in dieser Zeit mit Prof. Kurt-Alphons Jochheim, den damaligen Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e. V. (heute DVfR), der als Pionier der modernen Rehabilitation in Deutschland galt, bestärkte ihn in der Überzeugung, dass die Rehabilitation als sozialstaatliche und trägerübergreifende Aufgabe auszubauen ist, um die berufliche und gesellschaftliche Integration der Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. K.-Dieter Voß regte in diesem Sinn verschiedene Schwerpunkte im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an.

So setzte er sich nachdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und für deren systematische Förderung ein, u. a. durch eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung mit der BAG Hilfe für Behinderte und dem Virchowbund – Verband der niedergelassenen Ärzte, um die Chancen der aktiven Einbindung der Selbsthilfe in die Rehabilitation für Betroffene, Ärzte und Krankenkassen zu verdeutlichen. Hierzu wurde 1979 ein gemeinsam entwickelter Leitfaden mit praktischen Beispielen herausgegeben.

K.-Dieter Voß wirkte zudem aktiv bei der Umsetzung des Modellprogramms Psychiatrie in enger Zusammenarbeit mit der Aktion Psychisch Kranke e. V. mit, in der er auch Mitglied wurde. Neben Verbesserungen bei der Finanzierung der bis dahin unterentwickelten Angebote wurden – trotz mancher Widerstände – auch schrittweise Neuerungen eingeführt. Dazu zählten u. a. die Stärkung der ambulanten Versorgung (Bildung von Institutsambulanzen, Ausbau der Soziotherapie) sowie der Ausbau von Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen (RPK).

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde K.-Dieter Voß 1990 als persönlicher Berater des letzten DDR-Gesundheitsministers abgeordnet, um die damals diskutierte Konvergenzphase zur Angleichung des Gesundheits- und Kassenwesens vorzubereiten. Dabei wurde u. a. versucht, gut strukturierte Angebote des vorhandenen Systems, z. B. kommunale und betriebliche Polikliniken, zumindest für Zwecke der ambulanten Reha zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dafür wurden Konzepte entwickelt, viel Überzeugungsarbeit geleistet und Modelle unter Mitfinanzierung des Bundes umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist die Modelleinrichtung Zentrum für ambulante Rehabilitation (ZAR), Berlin, Gartenstraße. Als Vertreter der Außenstellen der Bundesministerien für Gesundheit sowie für Arbeit wirkte er an der Umwandlung des Gesundheitswesens in den neuen Ländern und der Entwicklung von GKV-Strukturen mit.

Kontinuierlich engagierte sich K.-Dieter Voß für die Etablierung ambulanter Reha-Maßnahmen im Lebensumfeld Betroffener, weil er von der damit verbundenen Möglichkeit, reale Alltagsbelastungen in den Reha-Prozess einzubeziehen, überzeugt war.

Auch wenn die nachfolgenden Funktionen beim BKK Bundesverband, als stellvertretender Geschäftsführer (1992) und als Vorstand (1996), ressortmäßig andere Geschäftsfelder umfassten, ging der Blick für die Belange der Rehabilitation und ihrer notwendigen Weiterentwicklung nie verloren. Das gilt auch für die Berufung in den Vorstand des 2007 neu gebildeten GKV-Spitzenverbandes, den K.-Dieter Voß mit aufbaute.

Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben übernahm K.-Dieter Voß den Vorsitz der Expertenkommission des Bundesministeriums für Gesundheit zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (2012/2013), die notwendige Reformschritte im Bereich der sozialen Pflegeversicherung einleitete. Nicht zuletzt durch dieses Engagement wurde ihm klar, dass trotz bestehendem Rechtsanspruch auf eine Reha das Thema Rehabilitation vor und bei Pflege besonders notleidend ist. Demzufolge übernahm er zu diesem Themenfeld ehrenamtliche Beratungstätigkeiten in den Gremien des Sozialverbandes SoVD sowie einer Berliner Stiftung.

K.-Dieter Voß war häufig Impulsgeber für eine ganze Reihe von Reha-Themen, vor allem im Zuständigkeitsbereich der GKV, für die Umsetzungsstrategien, Konzepte und Reha-Angebote zu entwickeln waren, zum Beispiel für die ambulante wohnortnahe Rehabilitation, die neurologische Frührehabilitation und das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation, die Beteiligung der Patientenselbsthilfe und Selbsthilfeförderung sowie die integrierte Versorgung. Bis heute ist er ein geschätzter und gefragter Diskussionspartner. Ein weiteres wichtiges Anliegen war und ist für ihn, die Patientenrechte in der Versorgung zu stärken und sich für deren Weiterentwicklung einzusetzen. Beispielsweise wirkt er als Mitglied in der Alexandra-Lang-Stiftung für Patientenrechte mit, die sich mit der Unterstützung von Patientinnen und Patienten nach Behandlungsfehlern, aber auch mit der Weiterentwicklung sozialrechtlicher Fragen, befasst.

In hohem Maße hat sich K.-Dieter Voß auch in der DVfR engagiert. Seit 34 Jahren ist er persönliches Mitglied der DVfR. Von 1988-2008 war er als Vertreter der GKV Mitglied des Hauptvorstands der DVfR, seit 2012 bekleidet er als persönliches Mitglied einen Sitz im Hauptvorstand. Dem geschäftsführenden Vorstand, als Führungsgremium der DVfR, gehörte K.-Dieter Voß 12 Jahre lang – bis 2004 – an. Er leitete Veranstaltungen der DVfR wie den 32. Kongress „Ambulante wohnortnahe Rehabilitation“ (1998) und die Fachtagung „Rehabilitation vor/bei Pflegebedürftigkeit“ (2019). Als Leiter der Fachausschüsse „Postakute Neuro-Rehabilitation und Nachsorge Erwachsener“ (2011-2015) sowie „Rehabilitation vor und bei Pflegebedürftigkeit“ (seit 2017) wirkte er an der Erarbeitung von Positionspapieren der DVfR maßgeblich mit, in denen Lösungsoptionen für bestehende Versorgungsprobleme aufgezeigt wurden.

Für die langjährige, engagierte Arbeit in der DVfR sowie sein kontinuierliches Wirken für die Weiterentwicklung der Rehabilitation ernennt die DVfR-Mitgliederversammlung 2019 K.-Dieter Voß zum Ehrenmitglied der DVfR.