Mitglied der DVfR werden
Als Mitglied der DVfR sind Sie Teil des interdisziplinären Rehabilitations-Netzwerks in Deutschland und können die Entwicklungsprozesse im Bereich Rehabilitation und Teilhabe begleiten, unterstützen und aktiv mitgestalten.
DVfR-Mitglieder...
- nehmen teil am fachlichen Austausch der Rehabilitationsexperten
- erhalten Kontakte zu Experten aus anderen Rehabilitationsbereichen
- unterstützen Stellungnahmen, die auf Probleme bei der Anwendung und Fortentwicklung des Rehabilitations-, Sozial- und Gesundheitsrechts hinweisen und Handlungsbedarf zur Verbesserung der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aufzeigen
- können Klärungsprozesse zu aktuellen Problemen selbst initiieren, z.B. durch Antrag an den Hauptvorstand zur Einsetzung eines Fachausschusses oder zur Durchführung einer Fachveranstaltung
DVfR-Mitglieder erhalten...
- den Jahresbericht über die Tätigkeit der DVfR
- die wissenschaftliche Zeitschrift DIE REHABILITATION zu Abonnement-Sonderkonditionen
- vergünstigte Teilnehmergebühren bei Veranstaltungen der DVfR
- die Möglichkeit, ein Kurzportrait ihrer Institution (Einrichtung, Verband, Unternehmen) im Mitgliederbereich der DVfR-Webseite zu veröffentlichen (bei korporativer Mitgliedschaft)
Wer kann Mitglied der DVfR werden und wie geht das?
Alle Verbände, Institutionen, Einrichtungen und Personen, die die Satzung der DVfR anerkennen, können Mitglied der DVfR werden.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt (siehe Aufnahmeformulare für Einzelmitglieder und für korporative Mitglieder); Referenzen sind erwünscht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitglieder werden bei Aufnahme einer der folgenden Mitgliedergruppen zugeordnet (mit jeweils gewählten Vertretern im DVfR-Hauptvorstand):
- Mitgliedergruppe A – Träger der sozialen Leistungen
- Mitgliedergruppe B – Rehabilitationsdienste und -einrichtungen oder deren Träger
- Mitgliedergruppe C – Verbände von Menschen mit Behinderungen und Selbsthilfeverbände
- Mitgliedergruppe D – Einzelpersonen
- Mitgliedergruppe E – Berufs- und Fachverbände der Rehabilitation
Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedsbeiträge sind eine wichtige Grundlage für die Arbeit der DVfR. Bei der Beitragshöhe wird unterschieden zwischen Einzel- und korporativer Mitgliedschaft.
Den Beitrag der Einzelmitglieder setzt die Mitgliederversammlung fest. Er beträgt derzeit 34 € pro Jahr.
Korporative Mitglieder (Verbände, Institutionen) entrichten Beiträge entsprechend ihrer eigenen Finanzkraft, d. h. sie vereinbaren lt. § 5 Abs. 3 der Satzung der DVfR den Mitgliedsbeitrag mit dem Vorstand. Dabei beträgt der Jahresbeitrag i. d. R. mindestens das Fünffache des Einzelmitgliedsbeitrages.
Kontakt
Bei Fragen zur DVfR-Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an:
Sylvia Kurth
Telefon: 06221 187 901-0
E-Mail: s.kurth@dvfr.de