25.08.2025

REHA-Rechtstag 2025

Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern, Wissenschaft und Praxis kamen am 23. Mai 2025 beim Deutschen REHA-Rechtstag zusammen, um über Herausforderungen, neue rechtliche Rahmenbedingungen sowie strukturelle Entwicklungen und Innovationen im Reha-System zu diskutieren. Die Fachveranstaltung in Berlin wurde in diesem Jahr vom Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke (BV BFW), vom Bundesverband Geriatrie (BV Geriatrie), von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) in Kooperation angeboten.

Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR, ging in seinem Eröffnungsvortrag auf grundlegende Herausforderungen für die Reha-Politik in der Legislaturperiode der neuen Bundesregierung ein. Rehabilitation bleibe weiterhin geboten, es gelte aber in der politischen Diskussion, Rehabilitation auch als Investition in eine funktionierende soziale Marktwirtschaft zu verstehen. Daran anschließend stellte Markus Hofmann, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bzw. Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim DGB Bundesvorstand, klare Forderungen an die Reha-Politik der neuen Bundesregierung.

Dr. Susanne Gebauer, Vorsitzende der BV BFW, thematisierte in ihrem Beitrag aktuelle Rechtsfragen bei der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Exemplarisch führte sie dazu mehrjährig geltende, nicht auskömmliche Kostensätze, die Tarifbindung sowie unterschiedliche, mitunter auch gegensätzliche Anforderungen der Leistungsträger und aufwendige Verfahren zur Genehmigung von Leistungskonzepten an.

Den rechtlichen Rahmen zur Rolle der Tarifbindung bei der Preisbildung in der Rehabilitation skizzierte Prof. Dr. Torsten Schaumberg von der Hochschule Nordhausen. Am Beispiel des Rechts der Eingliederungshilfe stellte er verschiedene Auslegungen von „tariflich vereinbarten Vergütungen“ vergleichend gegenüber und ging zudem auf die Option, eine Schiedsstelle einzuschalten, ein.

Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, erläuterte im Anschluss die Vergütungsstrukturen, Vergütungsverhandlungen und Übergangsregelungen für die zum 1. Juli 2025 in Kraft getretene Regelung zur Preisbildung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein zweiter Schwerpunkt seines Vortrags lag auf dem produktbezogenen Vergütungssystem für die Träger der Deutschen Rentenversicherung, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Wesentliche Änderungen des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes wie die Möglichkeit, eine Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen in angemessenem Umfang digital und mobil zu absolvieren, und die Einführung eines neuen Validierungsverfahrens zur Feststellung individueller beruflicher Handlungskompetenzen, stellte Leonard Seidel von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vor. Ziel des Gesetzgebers sei es, berufliche Kompetenzen ohne formalen Abschluss sichtbar und verwertbar zu machen und Anschlüsse im System der beruflichen Bildung zu schaffen.

Die Chancen, aber auch die Grenzen von Care und Case Management (CCM) standen im Fokus des Vortrags von Prof. Dr. Hugo Mennemann von der Fachhochschule Münster. Er beleuchtete u. a. die durch das CCM gebotenen Möglichkeiten zu einer bedarfsorientierten und personzentrierten Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern und denkbare Auswirkungen bei einer Verankerung im Reha-Recht.

Dr. Doreen Kalina, Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, stellte in ihrem Beitrag den rechtlichen Rahmen für Teilzeit- und Kurzqualifikationen als Optionen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar. So werden beispielsweise Teilzeit-Weiterbildungen als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert, wenn behinderungsbedingte oder persönliche Gründe für die Teilzeit vorliegen. Kurzqualifikationen als Teilhabeleistungen seien vor allem in bestehenden Arbeitsverhältnissen interessant und sollten insbesondere im Betrieblichen Eingliederungsmanagement in Betracht gezogen werden.

Der Schlussvortrag von Ute Kaiser vom Berufsförderungswerk Dortmund gab einen Überblick über neue, demografisch-orientierte Angebote in den Bereichen Prävention, Gutachten und Integrationsmaßnahmen.

Unter der Moderation von Prof. Dr. Katja Nebe von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (am Vormittag) und Christof Lawall von der DEGEMED (am Nachmittag) wurden die politischen und rehabilitationsrechtlichen Entwicklungen und Impulse im Anschluss an die jeweiligen Vorträge diskutiert. Der Austausch zeigte, dass der REHA-Rechtstag ein wichtiges Forum ist und bleibt.

Weitere Informationen

Vortrag von Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann als Präsentation

Zur Pressemitteilung der DEGEMED