09.07.2024

Fachveranstaltung „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Sicherung des individuellen Anspruchs auf teilhabeorientierte Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“

Am 13. Mai fand in Berlin die ganztägige Fachveranstaltung „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Sicherung des individuellen Anspruchs auf teilhabeorientierte Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“ in Kooperation zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, und der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation statt. Zielsetzung der Veranstaltung war es, konkrete Wege zu einer inklusiven Lösung der Kinder- und Jugendhilfe durch eine bedarfsgerechte Gestaltung des SGB VIII bis hin zu möglichen Formulierungsvorschlägen aufzuzeigen und dabei die besonderen Belange von jungen Menschen aus der Eingliederungshilfe und ihrer Familien zu berücksichtigen.

Die Veranstaltung stieß auf reges, fachlich breit angelegtes Interesse und konnte rund 90 Expertinnen und Experten im Kleisthaus versammeln. Darunter waren neben Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien u. a. auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien sowie von Trägern der Sozialen Arbeit und der Selbsthilfeorganisationen. Den beiden Impulsreferaten von Christiane Möller (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, DBSV) und Janina Bessenich (Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, CBP) folgten jeweils heterogen besetzte Diskussionsrunden mit Einbeziehung des Publikums unter der Moderation von Walter Krug (DVfR).

Im Panel 1 „Teilhabeleistungen bedarfsgerecht definieren, gestalten und gesetzlich verankern“ wurden intensiv die Chancen und Herausforderungen einer Reform des SGB VIII diskutiert. Die Teilnehmenden sprachen sich u. a. dafür aus, dass die Errungenschaften des SGB IX in jedem Fall erhalten bleiben sollten. Unbedingt zu vermeiden sei aus Verwaltungssicht die kosten- und personalintensive Schaffung von Doppelstrukturen.

Im Panel 2 „Teilhabeplanverfahren im Rahmen des SGB VIII bedarfsgerecht gestalten und gesetzlich festlegen“ betonten mehrere Teilnehmende, dass eine Zusammenführung der Standards aus SGB VIII und SGB IX angezeigt sei und hierin viele Chancen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe lägen. Als problematisch wurde das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Teilhabeplanverfahrens im BTHG diskutiert. Eine einfache Lösung gäbe es an dieser Stelle nicht. Als ein möglicher Ausweg wurde diskutiert, ob das Gesetz als ein „lernendes System“ konzipiert werden könne.

Beiden Panels folgten angeregte und intensive Diskussionsbeiträge aus dem Publikum. Die Fachveranstaltung bildete damit eine gelungene Plattform für den fachlichen Austausch und den Aufbau von Netzwerken unter den Expertinnen und Experten.

Die Veranstaltung wurde beschlossen durch ein Impulsreferat von Prof. Dr. Harry Fuchs (Sozialrechtsexperte) zur sozialrechtlichen Einordnung des geplanten Teilhabeplanverfahrens und einer Zusammenfassung durch Walter Krug, die mit dem treffenden Zitat endete: „Alle dachten das geht nicht. Dann kam einer, der das nicht wusste, und tat es einfach“ (Autor unbekannt).

Vorträge der Referierenden

Christiane Möller, DBSV: Teilhabeleistungen bedarfsgerecht definieren, gestalten und gesetzlich verankern

Janina Bessenich, CBP: Teilhabeplanverfahren im Rahmen des SGB VIII bedarfsgerecht gestalten und gesetzlich festlegen