Stellungnahme der DVfR zum Referentenentwurf Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz
In ihrer aktuellen Stellungnahme begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) die Intention der Bundesregierung, u. a. die Versorgungssituation von Menschen mit Intensivpflegebedarf einschließlich Beatmungsbedürftigkeit sowie den Leistungsanspruch für Kinder- und Jugendliche zu verbessern und den Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu erleichtern. Die DVfR lehnt jedoch die geplante Regelung, wonach Intensivpflege bei Erwachsenen regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden soll, strikt ab. Sie sieht ferner die Gefahr der Aufweichung des gemeinsamen Rehabilitations- und Teilhaberechts im SGB IX und fordert, die Rechte und Teilhabeinteressen von Betroffenen zu wahren, insbesondere auch für intensivpflege- und weaningbedürftige Patientinnen und Patienten.
Durch die geplante Regelung, wonach die Intensivpflege regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen bzw. in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden soll, wird das grundrechtlich und in der UN-Behindertenrechtskonvention verbriefte Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sowie ihr Wunsch- und Wahlrecht verletzt. Bei Beatmungspatientinnen und -patienten muss sichergestellt werden, dass mögliche Entwöhnungen nicht durch wirtschaftliche Interessen verhindert werden. Stets sind die Rechte auf Teilhabeleistungen in allen Wohnformen zu berücksichtigen. Dabei ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es sich bei dem intensivpflegebedürftigen Personenkreis um eine sehr heterogene Gruppe Betroffener handelt, bei denen auch Leistungen anderer Rehabilitationsträger, insbesondere der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.
Es werden Vorschläge zur Überarbeitung der Neuregelungen zur außerklinischen Intensivpflege sowie Änderungen bei der medizinischen Rehabilitation einschließlich der Rehabilitation für alle Menschen mit geistiger oder schwerer mehrfacher Behinderung mit hohem Unterstützungsbedarf vorgelegt.
Bei den Änderungsvorschlägen der DVfR steht die Wahrung der Teilhabeinteressen von Betroffenen im Vordergrund.
Zugehörige Links
- Zum Beitrag "BMG: Referentenentwurf für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz" (einschließlich Stellungnahmen)
- Zum Referentenentwurf: Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)
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