28.04.2020

Stellungnahme der DVfR zu aktuellen Handlungsbedarfen im Bereich der Rehabilitation in der Corona-Pandemie

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) nimmt Stellung zum Referentenentwurf einer SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 16.04.2020 und zeigt Bewältigungsstrategien und Handlungsvorschläge auf.

Die DVfR begrüßt die erheblichen Anstrengungen von Staat und Gesellschaft, die Akutbehandlung sicherzustellen. Die Corona-Pandemie hat jedoch weit umfassendere Auswirkungen auf zahlreiche Lebensbereiche, so auch auf Angebote der Rehabilitation. Durch aktuell notwendige Maßnahmen im laufenden Betrieb können notwendige Leistungen für die Betroffenen in allen vier Bereichen der Rehabilitation nicht erbracht werden und die Existenz der Einrichtungen und Dienste ist gefährdet. Die Folge ist, dass Gesundungs-, Reha- und Teilhabechancen nicht genutzt werden können und Teilhabeziele nach §4 SGB IX nur sehr eingeschränkt erreichbar sind.

Die DVfR unterstützt alle geeigneten, insbesondere auch gesetzgeberische Maßnahmen, die der Eindämmung der Neuinfektionsraten, der Behandlung, dem Gesundheitsschutz, der Förderung der Teilhabeleistungen und der ökonomischen Absicherung der Leistungserbringer dienen. Sie begrüßt in diesem Zusammenhang den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 16.04.2020, 16:16 Uhr.

Allerdings sieht die DVfR hier erheblichen Ergänzungsbedarf und zeigt relevante Regelungslücken, vorwiegend im Bereich des SGB V auf, die durch den Verordnungsgeber zu schließen sind. Die DVfR hält unter Berücksichtigung der Nutzerbedarfe drei wesentliche Bewältigungsstrategien für maßgeblich:

  1. Existenzsichernde Maßnahmen und Zuschüsse für Dienste und Einrichtungen bei Erlösausfällen insbesondere für ambulante und mobile Rehabilitationsdienste, Einrichtungen der interdisziplinären Frühförderung, Sozialpädiatrische Zentren, Psychiatrische Institutsambulanzen, Medizinische Behandlungszentren, Funktionstraining und Rehasport
  2. Sicherstellung der Weiterversorgung behinderter und chronisch kranker Menschen auch durch Angebote der Tele- und Videokommunikation sowie deren Finanzierung
  3. Ausreichende Versorgung mit Schutzausrüstungen und Desinfektionsmitteln im gesamten Reha-System

Im Bereich der Akutversorgung von Menschen mit schweren Behinderungen und umfassendem Pflegebedarf fordert die DVfR die barrierefreie Sicherstellung aller therapeutischen und rehabilitativen Leistungen und verweist auf das Lebens- und Teilhaberecht sehr schwer behinderter Menschen.

Die Corona-Pandemie bringt eine Reihe mittel- und langfristiger Herausforderungen für das System der Rehabilitation mit sich. So sind unter anderem erhöhte Bedarfe an Leistungen zur Teilhabe zu erwarten. Die DVfR plädiert für einen offenen Diskurs und ruft Ihre Mitglieder zur Beteiligung auf.

Stellungnahme der DVfR zu aktuellen Handlungsbedarfen im Bereich der Rehabilitation in der Corona-Pandemie


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.