Stellungnahme aus der DVfR zum Entwurf des BMG für eine Maßnahmenübersicht zum Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat sich im August 2024 zu einem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für eine Maßnahmenübersicht zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen positioniert. Die geplanten Maßnahmen bleiben aus Sicht des Verbands weit hinter den zahlreichen Vorschlägen von Verbänden und Organisationen wie auch aus der DVfR im Rahmen des bisherigen Beteiligungsverfahrens zurück. Sie reichen keinesfalls aus, um ein inklusives Gesundheitswesen zu verwirklichen.
Die DVfR begrüßt, dass das BMG zum Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen eine Maßnahmenübersicht vorgelegt und um Stellungnahme dazu gebeten hat. Sie unterstützt weiterhin die Erstellung dieses Aktionsplanes.
Die Maßnahmenübersicht enthält 133 Maßnahmen zu sechs Themenfeldern. Die zusammengestellten Maßnahmen reichen, so das Fazit der DVfR, keinesfalls aus, um ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu verwirklichen. Sie vermisst im aktuellen Entwurf des BMG wichtige Handlungsfelder und Lösungsoptionen: „Der Verzicht auf zahlreiche Themenfelder ist vor allem deshalb kaum nachvollziehbar, weil ohnehin fast nur unverbindliche Maßnahmen im Sinne von Beratung, Prüfung, Anregung oder Anfrage beschrieben werden. De facto bedeutet das: Viele der von der DVfR und aus der Zivilgesellschaft aufgeworfenen Themen werden nicht ernsthaft diskutiert.“
Die vom BMG vorgestellten Maßnahmen bewertet die DVfR zwar grundsätzlich als nützlich. Welche Wirkungen sie in der Praxis entfalten werden, ist aber oft unklar, da zum Teil nicht einmal die konkrete Vorgehensweise des BMG näher beschrieben wird. Im Sinne der Partizipation hält die DVfR es für unverzichtbar, Vertretungen der Menschen mit Behinderungen wie auch der Patientinnen und Patienten bei weit mehr als den benannten Maßnahmen zu beteiligen. Sie empfiehlt zur Vermeidung eines zu engen Verständnisses differenziert zu erläutern, was unter „barrierefrei“, „inklusiv“ und „divers“ zu verstehen ist, und angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu treffen, um die mangelnde strukturelle Barrierefreiheit im Einzelfall ggf. vorübergehend kompensieren können. Es sollte sichergestellt werden, dass etwa Maßnahmen der Barrierefreiheit immer auch die durchaus unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit körperlichen und sinnesbezogenen sowie intellektuellen Beeinträchtigungen berücksichtigen.
Die DVfR plädiert zudem dafür, den Diskussionsprozess zu einem diversen, inklusiven und barrierefreien Gesundheitswesen zu verstetigen.
Weitere Informationen:
Zugehörige Links
- Stellungnahme der Bundesärztekammer (PDF, 247 KB)
- Stellungnahme Bündnis Inklusives Gesundheitswesen (PDF, 208 KB)
- Zur Stellungnahme des SoVD
- Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe (PDF, 230 KB)
- Zum Forderungspapier von rehaKind
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