14.08.2017

ICF-Nutzung bei der Bedarfsermittlung, Bedarfsfeststellung, Teilhabe- und Gesamtplanung im Kontext des Bundesteilhabegesetzes

Die DVfR hat in einer Stellungnahme den umfangreichen Handlungsbedarf bei der ICF-Anwendung im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) analysiert und unterbreitet konkrete Vorschläge zur ICF-Nutzung, die einen Fehlgebrauch der ICF vermeiden helfen.

Bei der Umsetzung des BTHG besteht hoher Zeitdruck, Instrumente der Bedarfsermittlung zu entwickeln und zudem ein ICF-konformes Konzept für die Beschreibung des leistungsberechtigten Personenkreises zu erarbeiten. Das Papier trägt zur notwendigen fachlichen Diskussion über die Nutzung der ICF bei.

Diese Stellungnahme wurde vom DVfR-Ausschuss „Umsetzung des BTHG“ erarbeitet und am 9. November 2017 vom Hauptvorstand der DVfR beschlossen.

Stellungnahme der DVfR zur ICF-Nutzung im BTHG, August 2017 (PDF, 165 KB)


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