09.03.2020

DVfR-Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG)

Zentrale Gegenstände des Referentenentwurfs für das Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG) sind die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Zulassung von Leistungserbringern und das Übergangsgeld. Einzelheiten zu Zulassung, Vergütungssystem und Belegung sollen bis zum 31.12.2022 durch die Deutsche Rentenversicherung Bund festgelegt werden.

In einer Stellungnahme erkennt die DVfR den Entwurf als eine Grundlage für eine rechtssichere Gestaltung des offenen Zulassungsverfahrens für Leistungserbringer der medizinischen Rehabilitation, der Inanspruchnahme der Einrichtungen durch den/die Versicherten und eines nachvollziehbaren Vergütungssystems an.

Der Referentenentwurf sieht auch vor, das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX zu stärken. Die DVfR befürwortet diese Intention ausdrücklich und weist u. a. darauf hin, dass zur näheren Ausgestaltung des Leistungserbringungsrechts durch die Deutsche Rentenversicherung Bund die maßgeblichen Vertretungen der Betroffenen ein Anhörungsrecht erhalten sollten, um der Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts so früh wie möglich Rechnung zu tragen.

Weitere Aspekte der Stellungnahme beziehen sich auf die Ausgestaltung der Rehabilitationsleistungen. Für die DVfR ist zentral, dass die Individualisierung und Flexibilisierung der Rehabilitation und damit die Berücksichtigung individueller Bedarfe nicht durch Standardisierungen bei Vergütungssystem und Qualitätssicherung eingeschränkt werden.

Stellungnahme zum Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG)

Medizinische Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG)


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