DVfR fordert uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs für Menschen mit Mobilitätshilfen
Menschen, die auf Rollstühle, Elektromobile (Scooter) oder andere Mobilitätshilfen angewiesen sind, stehen im öffentlichen Personenverkehr vor besonderen Herausforderungen. Denn nicht alle Mobilitätshilfen, in denen Personen sitzend befördert werden, sind technisch ausreichend dafür ausgestattet, und nicht jedes öffentliche Verkehrsmittel ist barrierefrei zugänglich. Teilweise fehlen transparente Regelungen für die rechtskonforme Beförderung mobilitätseingeschränkter Passagiere. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) benennt Anforderungen an Mobilitätshilfen und Verkehrsmittel, damit der öffentliche Personenverkehr von Betroffenen uneingeschränkt und sicher genutzt werden kann.
„Rollstühle sind oft nicht für die Mobilität über den Nahbereich hinaus ausgerüstet, weil die individuellen Teilhabeziele im Hilfsmittelversorgungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt werden“, erklärt Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR. So fehlen bei Rollstühlen und Beförderungsmitteln häufig wirksame Verbindungs- und Haltesysteme, um eine sichere Arretierung im Verkehrsmittel zu gewährleisten. Einzelne Elektro-Scooter-Modelle sind aus Haftungsgründen seitens der öffentlichen Verkehrsbetriebe von der Beförderung sogar gänzlich ausgeschlossen. „Eine umfassende Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen kann so nicht stattfinden“, betont Schmidt-Ohlemann.
Die DVfR fordert in ihrer Stellungnahme die Verantwortlichen in den Bereichen Hilfsmittelversorgung und Verkehrswesen dazu auf, alle notwendigen Veränderungen einzuleiten, damit für Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Mobilität im Nah- und Fernbereich uneingeschränkt möglich ist. Mobilitätshilfen sollen herstellerseitig so ausgestattet werden, dass sie von Betroffenen gefahrlos im öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Sinnvoll sind einheitliche Standards für die Sicherungssysteme an Rollstühlen, Scootern und Beförderungsfahrzeugen sowie in Transportfahrzeugen integrierte, einfach und sicher handhabbare Anschlüsse zur Verankerung von Rollstühlen und Scootern. Öffentliche Verkehrsmittel und Beförderungsdienste müssen grundsätzlich barrierefrei sein. Zudem darf das Haftungsrisiko bei der Beförderung nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer von Mobilitätshilfen oder die Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer abgewälzt werden.
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