28.10.2019

DVfR fordert uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs für Menschen mit Mobilitätshilfen

Menschen, die auf Rollstühle, Elektromobile (Scooter) oder andere Mobilitätshilfen angewiesen sind, stehen im öffentlichen Personenverkehr vor besonderen Heraus­forderungen. Denn nicht alle Mobilitätshilfen, in denen Personen sitzend befördert werden, sind technisch ausreichend dafür ausgestattet, und nicht jedes öffentliche Verkehrsmittel ist barrierefrei zugänglich. Teilweise fehlen transparente Regelungen für die rechtskonforme Beförderung mobilitäts­eingeschränkter Passagiere. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) benennt Anforderungen an Mobilitätshilfen und Verkehrsmittel, damit der öffentliche Personenverkehr von Betroffenen uneingeschränkt und sicher genutzt werden kann.

„Rollstühle sind oft nicht für die Mobilität über den Nahbereich hinaus ausgerüstet, weil die individuellen Teilhabeziele im Hilfsmittelversorgungsprozess nicht ausreichend berück­sichtigt werden“, erklärt Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der DVfR. So fehlen bei Rollstühlen und Beförderungsmitteln häufig wirksame Verbindungs- und Halte­systeme, um eine sichere Arretierung im Verkehrsmittel zu gewährleisten. Einzelne Elektro-Scooter-Modelle sind aus Haftungsgründen seitens der öffentlichen Verkehrsbetriebe von der Beförderung sogar gänzlich ausgeschlossen. „Eine umfassende Teilhabe von mobilitäts­eingeschränkten Menschen kann so nicht stattfinden“, betont Schmidt-Ohlemann.

Die DVfR fordert in ihrer Stellungnahme die Verantwortlichen in den Bereichen Hilfsmittel­versorgung und Verkehrswesen dazu auf, alle notwendigen Veränderungen einzuleiten, damit für Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Mobilität im Nah- und Fern­bereich uneingeschränkt möglich ist. Mobilitätshilfen sollen herstellerseitig so ausgestattet werden, dass sie von Betroffenen gefahrlos im öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Sinnvoll sind einheitliche Standards für die Sicherungssysteme an Rollstühlen, Scootern und Beförderungsfahrzeugen sowie in Transportfahrzeugen integrierte, einfach und sicher handhabbare Anschlüsse zur Verankerung von Rollstühlen und Scootern. Öffentliche Verkehrsmittel und Beförderungsdienste müssen grundsätzlich barrierefrei sein. Zudem darf das Haftungsrisiko bei der Beförderung nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer von Mobilitätshilfen oder die Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer abgewälzt werden.

Stellungnahme „Uneingeschränkte Mobilität für Menschen im Rollstuhl und Scooter sicherstellen – Anforderungen an die sichere Beförderung von Menschen mit Mobili­tätshilfen im öffentlichen Personenverkehr“

 


Kommentare (1)

  1. Sabine Thiem
    Sabine Thiem 06.11.2019
    Endlich jemand der sich für uns Menschen mit Handicap vor uns stellt. Auch ich kenne dieses Problem mit dem Scooter in die Straßenbahn!!!! das war für mich und meine Assistentin ein Höllenritt - erst durften wir beide immer ohne Probleme ins Bus und Straßenbahn und von heute auf morgen mitten im Winter bei Schneetreiben nahm uns ein Straßenbahnfahrer zwar mit aber nach 2 Stationen warf er uns aus der Bahn mit dem Hinweis das ist ein neues Gesetz und er dürfe mich eigentlich nicht mehr mitnehmen. Wir versuchten dann in den Bus umzusteigen der Fahrer öffnete die Tür blaffte uns an wir sollen zusehen wie wir weiterkommen er nimmt uns nicht mit. also ging es mit meiner Assistentin im Schlepptau zu Fuß weiter :-( .. am Rückweg zu meiner Wohnung versuchten wir es nochmal bei der Straßenbahn wo wir eine super nette Fahrerin hatten der die neuen Vorschriften piep egal waren mit dem Vermerk sie würde bei diesem Sauwetter keinen Menschen mit Handicap vor der Tür stehen lassen. Danach haben wir noch einen langen schriftlichen mündlichen und telefonischen Kampf mit den Stadtwerken Augsburg geführt. Ich musste zum Betriebshof kommen um dort 5 Menschen zu zeigen dass ich in der Lage bin vorwärts - rückwärts einzuparken raus und rein fahren.. dann hieß es alles super der Scooter ist total kippsicher nachdem 3 Männer daran gerüttelt hatten... ich bräuchte jetzt nur noch vom Hersteller eine Bestätigung dass ich in die Bahn darf und das Ding absolut sicher ist - dann würde ich eine Plakette bekommen und einen Schrieb und die müssten mich dann alle wieder mitnehmen wenn ich das vorzeige. Leider hat es der Hersteller bis heute nicht fertig gebracht eine Bestätigung zu schreiben - da in dieser Firma die linke Hand nicht weiß was die rechte tut. Also bin ich wieder darauf angewiesen dass mich meine Assistentin durch die Gegend schiebt und wir nicht die Freiheit genießen können um am Sozialen Leben teil zu nehmen.
    Mit freundlichen Grüßen Sabine Thiem

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