Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess

29.05.2024
Online

Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.

Inhalt

Für Menschen mit Behinderung, die Leistungen von verschiedenen Trägern benötigen, kam es vor dem BTHG zu Problemen in der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den Trägern. Folgen waren z. B.: Mehrfachbegutachtungen und lange Bearbeitungszeiten der Anträge. Dies geht zu Lasten der Betroffenen. Im Rahmen der zweiten Reformstufe des BTHG wurde zum 1. Januar 2018 daher ein verbindliches Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX unter der Verantwortung des Leistenden Rehabilitationsträger eingeführt, um die Leistungserbringung „aus einer Hand“ sicherzustellen. Konkret wurden hierzu im SGB IX insbesondere trägerübergreifende Vorgaben für die Ermittlung und Feststellung vom Rehabilitationsbedarf verankert, das Verfahren für die Zuständigkeitserklärung ausdifferenziert und Einzelheiten der Teilhabe- bzw. Gesamtplanung für komplexere Fälle geregelt.

Für eine nahtlose und zügige Gestaltung des Rehabilitationsprozesses sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung umfassende und einheitliche Erbringung der im Einzelfall erforderlichen Leistungen zur Teilhabe, haben sich die Rehabilitationsträger zusammengetan und eine gemeinsame Empfehlung verfasst. Aber auch nach sechs Jahren zeigt sich, dass oftmals noch wenig Erfahrungen mit dem Teilhabeplanverfahren vorherrschen und auch die Kenntnisse über die Leistungen der anderen Rehabilitationsträger bei den Mitarbeitenden fehlen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden anhand von Praxisimpulsen sowie Fallbeispielen Erfahrungen seitens der Mitarbeitenden zur Kommunikation und Kooperation in der trägerübergreifenden Zusammenarbeit geschildert und aufgezeigt, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht.

Ziele

Die Teilnehmenden vertiefen ihr Wissen über die trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess und dabei insbesondere im Teilhabeplanverfahren und lernen Strukturen und Prozesse kennen, die jeweils für die Durchführung des oder die Beteiligung am Teilhabeplanverfahren relevant sind. Im gemeinsamen Erfahrungsaustausch und anhand von Fallbeispielen identifizieren die Teilnehmenden Erfolgsfaktoren, die eine Umsetzung des Teilhabeplanverfahrens im Sinne des BTHG ermöglichen.

Zielgruppen

Die Veranstaltung wendet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungshilfe, der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge sowie der Integrationsämter. Vorwissen zum Teilhabeplanverfahren sowie erste Erfahrungen sind wünschenswert.

Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ (Umsetzungsbegleitung BTHG)

Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
c/o Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte

Telefon: 030 62980-521
E-Mail: info@umsetzungsbegleitung-bthg.de

Hinweise zum Veranstaltungskalender:

Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de