Personenzentrierte Bedarfsermittlung im Zuge von Teilhabe- und Gesamtplanung

Wer hat nun eigentlich was zu tun und wie kann das gelingen?

13.05.2024
Online

Mit dem Inkrafttreten der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes wurden die Regelungen zur Teilhabe- und Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe eingeführt. Der Gesamtplan dient in der Eingliederungshilfe der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses von Menschen mit Behinderungen. Zielsetzung ist es, die Position der Leistungsberechtigten zu stärken. Eine individuelle und an der ICF-orientierte Bedarfsermittlung, die langfristig als Aufgabe der Leistungsträger festgelegt ist, stellt dabei einen wichtigen Prozessschritt dar. Zugleich zeigen sich in der Umsetzung aktuell besondere Herausforderungen bzgl. der fachlichen Ausgestaltung sowie der damit verbundenen Kooperationen.

Das Online-Seminar vermittelt einen Überblick über die Regelungen der Teilhabe- und Gesamtplanung, die jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten im Leistungssystem sowie damit verbundene aktuelle Anforderungen an Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringenden und Leistungsträgern. Beispielhaft wird anhand des Bedarfsermittlungsinstruments NRW präzisiert, wie Bedarfsermittlung beziehungsorientiert gestaltet und um ausgewählte Instrumente sozialer Diagnostik gelungen ergänzt werden kann.

14:00 bis 15:30 Uhr

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG)

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.

Haus der Gesundheitsberufe
Alt-Moabit 91
10559 Berlin

Tel.: 030 394064540
Fax: 030 394064545
E-Mail: fortbildung@dvsg.org
Website: www.dvsg.org

Hinweise zum Veranstaltungskalender:

Arno Glum
Mitarbeiter Online-Redaktion, Öffentlichkeitsarbeit
a.glum@dvfr.de