Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen – Kooperation und Abgrenzung

10.09.2026
Berlin

In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Gegebenheiten der Schnittstellen Eingliederungshilfe und Pflege.  Die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden der Pflege und der Eingliederungshilfe soll unter Beleuchtung des juristischen Rahmens unterstützt werden.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der United Nations weiterentwickelt. Das Gesetz versucht mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren. Die eingeführten Pflegegrade definieren die Grenzen zwischen Pflege und Eingliederungshilfe neu. 

Inhalt

  • Grundlagen Bundesteilhabegesetz
  • Grundlagen Pflegestärkungsgesetze 1-3
  • Aktuelle Erfahrungen und Perspektiven zur Umsetzung der Gesetze in der Praxis
  • Begutachtung aus einer Hand
  • Professionelle Hilfen und Ehrenamt
  • Abgrenzung Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege und gesetzliche Pflegeversicherung
  • Abgrenzungen: Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege Eingliederungshilfe
  • Wie ist die Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege auf bestimmte Leistungen zu sehen?
  • Rechtliche und inhaltliche Abgrenzung: qualifizierte und persönliche Assistenz
  • Können Leistungsberechtigte ihr Wunsch- und Wahlrecht auf bestimmte Leistungen ausüben?
  • Angehörigen-Entlastungsgesetz

Lernziele

  • Sie sollen die neuen Gesetze verstehen und für Ihr Klientel bzw. für Ihren Träger anwenden können.
  • Diese Seminar unterstützt die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden der Pflege und der Eingliederungshilfe unter Beleuchtung der juristischen Gegebenheiten.

Methoden

Vortrag, Beispiele, Diskussion

Cooperative Mensch eG (Cooperative Mensch)

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