Die neue Schwerbehindertenvertretung in Werkstätten für behinderte Menschen
Neuerungen und Gleichbleibendes nach dem BAG-Beschluss
24.08.2026
Online
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im November 2024 in einem Beschluss dargelegt, dass die Regelungen über die Schwerbehindertenvertretung auch für Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt gelten. Das bedeutet, die meisten Beschäftigten dürfen bei den nächsten Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung mitwählen, sie haben das aktive Wahlrecht. Die Wahlen finden im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. November 2026 statt.
Aus dieser neuen Situation ergeben sich viele Fragen.
- Welche neuen Pflichten und welche Kosten kommen auf die Werkstätten zu?
- Gibt es die Möglichkeit der Geltendmachung bei den Leistungsträgern?
Auch im Alltag der Werkstatt bestehen Fragen nach möglichen Veränderungen: Wie verändert sich die Arbeit der gewählten Schwerbehindertenvertretung? Welche ihrer Pflichten, die bisher nur für das schwerbehinderte Fachpersonal galten, sind übertragbar?
Und nicht zuletzt kann es zu Unsicherheiten für die Werkstatträte kommen:
- Welche Auswirkungen ergeben sich für die Werkstatträte?
- Gibt es Überschneidungen mit ihrem Aufgabengebiet?
- Verlieren sie an Bedeutung in der Werkstatt?
- Können sich auch Werkstattbeschäftigte zur Wahl stellen?
- Was verändert sich in der Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung?
Für das Fachpersonal und die Beschäftigten stellt sich die Frage, ob und wie die Ansprechperson der Schwerbehindertenvertretung ihre Aufgabe in Zukunft wahrnehmen wird und was sich dadurch für die Werkstatt verändert.
Themen:
- Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage
- Rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Werkstatt
- Überschneidung mit den Aufgaben anderer Gremien und Stellen in der Werkstatt
- Mögliche Konflikte und Lösungswege
Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bildungsinstitut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. (inForm)
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Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
E-Mail: institut-inform@lebenshilfe.de
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