Alles Teilhabe?! – Zur Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Pflege

26.04.2027
Online

Die Auseinandersetzungen zur Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege sind vielfältig, die Problembeschreibungen umfangreich. Häufig wird von optischer Leistungsidentität gesprochen oder von gemeinsamen, kaum auflösbaren Schnittmengen im Alltag.

In diesem Online-Seminar wird ein anderer Weg eingeschlagen. Es wird von der klaren Prämisse ausgegangen: Es gibt Leistungen der Pflege bzw. der Hilfe zur Pflege und es gibt Leistungen der Eingliederungshilfe – und beides lässt sich begründbar voneinander unterscheiden. 

Die Teilnehmenden setzen sich sowohl inhaltlich als auch rechtlich mit den jeweiligen Zwecken von Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung (SGB XI) und der Hilfe zur Pflege (SGB XII) auseinander, um gemeinsam zu einer praxistauglichen und rechtlich begründeten Abgrenzung der Leistungen zu gelangen.

Uhrzeit: 09:30 Uhr - 13:00 Uhr

Hinweis: Grundkenntnisse des bio-psycho-sozialen Modells der ICF werden für diese Schulung vorausgesetzt.

Inhalte:

  • Ziele und Inhalte der Pflege
  • Ziele und Inhalte der EGH
  • Besonderheiten des § 103 SGB IX (Zusammentreffen von Leistungen)
  • EGH – Pflege – Hilfe zur Pflege

Leitung:

Eva Maria Keßler (Referentin bei transfer; M.A. Soziale Arbeit, Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Organisationsentwicklung (IF Weinheim), e-Trainerin (Zertifikat Fernuni Hagen))

Bildungsinstitut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. (inForm)

Bildungsinstitut inForm der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg

E-Mail: institut-inform@lebenshilfe.de

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