21.02.2019

Pauschale Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen verfassungswidrig

Die Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 29. Januar (2 BvC 62/14). Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Vorgaben im Bundeswahlgesetz gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung verstoßen.

Ein Ausschluss vom Wahlrecht könne jedoch grundsätzlich gerechtfertigt sein, wenn bei Menschen davon auszugehen ist, „dass die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen dem Volk und den Staatsorganen nicht in hinreichendem Umfang besteht“, so die Bundesverfassungsrichter.

Geklagt hatten mehrere Beschwerdeführer, die aufgrund pauschaler Wahlrechtsausschlüsse nicht an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen durften. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts waren bei der Wahl 82.220 Vollbetreute betroffen.

Behindertenbeauftragter begrüßt Urteil

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte das Urteil. Er forderte die Koalitionsfraktionen auf, den Koalitionsvertrag nun ohne Wenn und Aber umzusetzen. „Bei der anstehenden Europawahl darf es diese Wahlausschlüsse nicht mehr geben“, so Dusel.

Dem schloss sich auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) an und verwies zudem auf die Wahlgesetzgebung des einzelnen Bundesländer: „Die Landesgesetzgeber müssen im Lichte der Entscheidung ihre Landeswahlgesetze ebenfalls anpassen und sollten bis dahin allen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht einräumen.“

Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie und der Deutsche Caritasverband, die die Beschwerdeführer unterstützt hatten, begrüßen die Entscheidung. „Endlich dürfen wirklich alle erwachsenen deutschen Bürger wählen. Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie!“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB.

Weitere Informationen:

Meldung des Bundesverfassungsgerichts

DIM: Menschenrechtsbericht 2017/2018, Kapitel 5.3 Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen - Übersicht Landeswahlgesetze

(Quellen: Pressemeldungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesbehindertenbeauftragten, des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, 21.02.2019)


Bei dem genannten Urteil handelt es sich um eine ausgewählte Entscheidung zum Thema Benachteiligung wegen einer Behinderung. 

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