16.08.2018

„Konzertierte Aktion Pflege“ soll Situation Pflegender verbessern

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Konzertierte Aktion Pflege" (KAP) ist am 3. Juli 2018 gestartet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berichtet u. a. auf seiner Webseite über Ziele, Arbeitsgruppen und Rahmenbedingungen. Die Antworten der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzen die Informationen.

Ziel der Aktion sei es, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbände, Verbände der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbände, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialpartner sollen gemeinsam mit Bund und Ländern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung verbindlich festhalten.

Dazu setzt die Konzertierte Aktion Pflege fünf Arbeitsgruppen ein:

  • Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“
  • Arbeitsgruppe 2 „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“
  • Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“
  • Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“
  • Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“

„Kleine Anfragen“ zum Personalmangel in der Pflege und zur Konzertierten Aktion Pflege

Bereits im Vorfeld der Kampagne hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage zu Maßnahmen gegen der Personalmangel in der Pflege (19/2607) an die Bundesregierung gestellt und weitere Fragen zur KAP am 6. Juli eingereicht (19/3322).

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 25. Juni 2018 (19/2952) schreibt, sind die Ministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die Initiative eingebunden; die Federführung liegt beim BMG. Die Arbeit der Arbeitsgruppen ist für maximal ein Jahr angesetzt. Das Dachgremium soll seine Ergebnisse bis Mitte 2019 vorlegen und verbindlich vereinbaren.

Zu Fragen der Entlohnung von Pflegekräften in der Altenpflege bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2952) auf den Koalitionsvertrag: Tarifverträge sollen demnach in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Dies setze in einem ersten Schritt den Abschluss eines branchenweiten Tarifvertrags durch zuständige Tarifvertragsparteien voraus. In einem zweiten Schritt könnten unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag der Tarifpartner die im Tarifvertrag geregelten Arbeitsbedingungen durch Rechtsakt des BMAS flächendeckend verbindlich gemacht werden.

Die Bundesregierung werde in dieser Wahlperiode weitere Maßnahmen einleiten, um Schritt für Schritt eine spürbare Verbesserung im Alltag der Pflegekräfte zu erreichen. Als ersten Schritt solle ein Sofortprogramm gesetzliche Regelungen für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege auf den Weg bringen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Weitere Informationen

www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Geplante Maßnahmen der Bundesregierung gegen den Personalnotstand in der Pflege“ (Drucksache 19/2607)

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zusammensetzung, Arbeitsaufträge und Inhalte der ‚Konzertierten Aktion Pflege‘“ (Drucksache 19/3322)

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Deutscher Bundestag)