Wegweiser Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen und Mädchen, sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen. Der „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ hat deshalb einen Wegweiser erarbeitet, der dabei helfen soll, Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Wegweiser im November 2025 herausgegeben und auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Zwei Studien zu Gewalt und Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und des BMAS erstellt wurden, zeigen einen hohen Handlungsbedarf bei der Prävention, Intervention und dem Schutz vor Gewalt in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe. Das BMAS hatte daher im Dezember 2024 den Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Länder, des Deutschen Landkreistags, der Interessen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Rehabilitationsträger, der Leistungserbringer und ihrer Verbände sowie aus Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und aus dem Bereich des Gewaltschutzes. Gemeinsam haben sie den vorliegenden Wegweiser entlang von fünf Handlungsfeldern erarbeitet.
Die fünf Handlungsfelder
- Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte
- Landesrechtliche Regelungen und Landesrahmenverträge
- Vernetzung
- Personal und Ressourcen in Einrichtungen und Diensten
- Aufklärung und Empowerment
Im Rahmen der Diskussion zu den Handlungsfeldern seien „wiederholt die Perspektiven von Expertinnen und Experten aus der Praxis der Eingliederungshilfe sowie von Menschen mit Behinderungen einbezogen“ worden. Der Wegweiser sei das Ergebnis eines fachlichen Meinungsbildungsprozesses und bilde die Ansätze für einen gelingenden Gewaltschutz ab, auf die sich die Mitglieder des Arbeitskreises aus ihren unterschiedlichen Positionen und Rollen heraus mehrheitlich verständigt hätten. Er soll eine Richtschnur sein, an der alle Akteurinnen und Akteure, die für den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt verantwortlich sind, zukünftig ihr Handeln ausrichten können.
Der Wegweiser Gewaltschutz sei eine gute Basis, erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Verena Bentele, doch er habe keine bindende Wirkung. „Deshalb befürchten wir, dass er an der Situation der gewaltbetroffenen Menschen kaum etwas ändert. Solange die Einrichtungen nicht gesetzlich verpflichtet werden, Gewaltschutzkonzepte nach definierten Mindeststandards zu erarbeiten, bleibt er nur eine Alibi-Maßnahme.“
Der Arbeitskreis trifft sich in der bisherigen Konstellation einmal jährlich, um sich über den aktuellen Stand der Umsetzung des Gewaltschutzes auszutauschen, und ist für weitere Expertinnen und Experten offen.
Zum Wegweiser Gewaltschutz in Leichter Sprache
(Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialverband VdK)