11.01.2024

VdK: Widerspruch gegen Pflegegrad-Einstufung kann sinnvoll sein

Der Medizinische Dienst (MD) musste im Jahr 2022 rund ein Drittel der per Widerspruch beanstandeten Pflegegrade nachträglich korrigieren. Der Sozialverband VdK erläutert, warum es sich für Betroffene und Angehörige lohnt, Widerspruch bei einer unangemessenen Einstufung einzulegen.

Fast jeder dritte Widerspruch gegen einen Pflegegrad sei im Jahr 2022 erfolgreich gewesen, berichtet der VdK. Das zeige, dass die Gutachten des MD fehleranfällig seien und dass es sich lohne einen Widerspruch gegen die Feststellung des Pflegegrades einzulegen.

Der Pflegegrad wird nach einer Begutachtung durch den MD festgelegt. Ein Pflegegrad muss vorliegen, um Leistungen der Pflegeversicherung erhalten zu können. Abhängig vom Pflegegrad (1 bis 5) erhalten die betroffenen Menschen z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen zur Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, zu ambulanter oder stationärer Pflege.

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer fehlerhaften Einschätzung des MD führen können: Die pflegebedürftige Person war am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit und selbstständig oder hat den eigenen Bedarf an Unterstützung falsch dargestellt. Oft hat sich auch der gesundheitliche Zustand seit dem Gutachten deutlich verschlechtert oder wichtige Aspekte der Pflege wurden im Gutachten nicht berücksichtigt.

Die Fehleranfälligkeit bei den Gutachten gehe auch auf die gewachsene Zahl der Anträge zurück, so der VdK. Während es 1995 insgesamt 1,06 Millionen Leistungsbeziehende gab, waren es 2022 bereits rund 4,88 Millionen. Außerdem müssten die Gutachterinnen und Gutachter unter enormem zeitlichem Druck arbeiten; hier werde mehr Personal gebraucht.

Im Jahr 2022 gab es rund 2,5 Millionen Begutachtungen bei pflegebedürftigen Menschen. Bei 7,3 Prozent davon kam es zu Widersprüchen gegen die Pflegegrad-Einstufung, was zu bundesweit 185.494 Widerspruchsgutachten führte. Bei rund einem Drittel (54.839) musste der Pflegegrad dann korrigiert werden.

Für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist Information zu Pflege, Begutachtung und Widerspruchsverfahren wichtig. Der VdK berät seine Mitglieder zum Thema Pflege und Pflegegrad; das Deutsche Rote Kreuz hält Online-Infos und Beratungsstellen vor, ebenso der Deutsche Caritasverband. Verschiedene Internet-Plattformen bieten ebenso Wissenswertes und Infotelefone an (pflege.de, pflegeberatung.de).

Weitere Informationen

VdK-Ratgeber „Ab wann ist man pflegebedürftig? Alles, was Sie über die Pflegebegutachtung wissen müssen"

weitere Pflegeratgeber des VdK

Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums

Pflegeversicherung, Zahlen und Fakten des Bundesgesundheitsministeriums

(Quellen: Sozialverband VdK Deutschland e. V., Medizinischer Dienst Bund, Bundesgesundheitsministerium)