19.12.2017

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Landesrecht – eine Übersicht

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) enthält Aufträge an die Gesetzgebung der Bundesländer zur Bestimmung der Behörden und zur Gestaltung der Verwaltungsverfahren. Die Länder haben damit begonnen entsprechende Gesetzentwürfe zu veröffentlichen.

Die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern ist dabei unterschiedlich fortgeschritten. Folgende Links geben Auskunft über Ausführungsgesetze zum BTHG und den Umsetzungsstand im jeweiligen Landesrecht:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Die Übersicht wird nach und nach ergänzt bzw. aktualisiert.

Letzte Änderung: 10.12..2019

(Quellen: Internetseiten der Landesregierungen, BAGüS, Umsetzungsbegleitung BTHG u.a.)

Zugehörige Links

  • Projekt "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz": Umsetzungsstand in den Ländern
  • Kobinet-Nachrichten: Stellungnahme zu konkreten Regelungen der neuen Bestimmungen im BTHG
  • BAGüS: Aktuelle Landesrahmenverträge